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  • Zunächst gilt es festzustellen, ob ein Unternehmen überhaupt (grenzüberschreitend) Leistungen erbringt, die in den Anwendungsbereich der neuen Ortsregelung fallen.
  • Diese Leistungen müssen identifiziert und von den anderen Leistungen abgegrenzt werden.
  • Unterscheidung, an wen diese Leistungen erbracht werden (Privatperson oder Unternehmen).
  • Jeweiligen Steuersatz des Verbrauchslandes (Wohnsitz der Privatperson) ermitteln.
  • Klärung ob umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland oder Umsatzsteuermeldung über das MOSS-Verfahren.
  • Bei Teilnahme am MOSS-Verfahren ist eine Registrierung beim BZSt erforderlich.
  • Eventuell bedarf es einer Anpassung der Preise / Preislisten und der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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