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Wurde ein Austritt des Mitarbeiters nachträglich nach Eingabe eines Kug-Zeitraums eingegeben, so wird die Abrechnung mit Hinweis auf den Sachverhalt als fehlerhaft gekennzeichnet. Beispiel: Austritt des Mitarbeiters zum 31.01. wurde nach Eingabe des Kug-Zeitraums (01.01. bis 31.03.) erfasst. Die Abrechnung wird mit einem Hinweis versehen und als fehlerhaft deklariert. |
Bei Kug für Azubis muss eine manuelle Bestätigung über Prüfung der Voraussetzungen erfolgen
Wird bei Auszubildenden (Personengruppenschlüssel 102, 121, 122) ein Kug-Zeitraum hinterlegt, erhalten Sie einen Hinweis, dass Sie die Voraussetzungen geprüft haben müssen, da im Normalfall Kug für Azubis nicht zulässig ist.
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