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Es ist von Seite des Anwenders keine Eingabe bezüglich Bezugsmonat und Entgeltausfall vorzuhmenenvorzunehmen.

Allgemeine Grundlagen

  • Differenz zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt im jeweiligen Bezugsmonat mindestens 50%

  • Es ist NICHT erforderlich, dass auch in den ersten 3 Monaten mind. 50% Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorgelegen hat
  • Ab dem 4. Monat KUG in Höhe von 70% bzw. 77% 
  • Ab dem 7. Monat KUG in Höhe von 80% bzw. 87% 
  • Berücksichtigung der Bezugsmonate ab 03/2020
  • 06/2020 ist der früheste Bezugsmonat von 70% KUG
  • 09/2020 ist der früheste von 80% KUG
  • Die Bezugsmonate sind individuell zu errechnen (entscheidend ist KUG des jeweiligen Arbeitnehmers, nicht des Betriebs)
  • Zwischenzeitliche Unterbrechungen sind unschädlich (siehe unteres Beispiel: 05/2020)
  • Die Regelung ist befristet bis 31.12.2020

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