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titleInfo:

Unterschied zu 1.9.2. ist, dass die Freistellung unbezahlt ist.


Weitere Fehlzeiten aufgrund des Infektionsschutzgesetzes:

  • Fehlzeit 1.9.5 "Entschädigungszahlung nach § 56 (1a) IfSG für erwerbstätige  Sorgeberechtigte wegen der erforderlichen Beaufsichtigung eines Kindes"
  • Fehlzeit 1.9.1 "Entschädigungszahlung nach § 56 (1) S. 2 IfSG wegen angeordneter Absonderung (Quarantäne) für Personen als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige
  • Fehlzeit 1.8 "berufliches Tätigkeitsverbot nach § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG)"

→ Diese drei genannten Fehlzeiten werden gerade in die Software implementiert (Stand: Mai 2020). Wir informieren Sie über die Programmänderungen, sobald diese zur Verfügung stehen.


Warning
titleAchtung:

Welche Fehlzeit anzuwenden ist, muss mit der Gesundheitsbehörde, ggf. Krankenkasse, abgeklärt werden.

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