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Erhält ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit Lohnfortzahlung auf Grund von Krankheit, muss die Fehlzeit: "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG" verwendet werden. 

Diese Eintragung ist wie für alle Fehlzeiten vorzunehmen unter: STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - FEHLZEITEN. Damit ist gewährleistet, dass das Krankengeld gemäß § 47 b Abs. 4 SGB V korrekt ermittelt werden kann. 

Krankheit / Lohnfortzahlung liegt bereits vor Beginn der Kurzarbeit vor 

Die Fehlzeit: "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" ist vor dem Beginn der Kurzarbeit zu beenden. 

Ab Beginn der Kurzarbeit ist die Fehlzeit: "8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG" zu verwenden. 

Besteht Lohnfortzahlung über die Dauer der Kurzarbeitszeit hinaus, so ist nach Beendigung der Kurzarbeit wieder die Fehlzeit: "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" einzutragen. 

Ermittlung des Zeitraums für die Lohnfortzahlung 

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