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- Die Anlage des neuen Ländercodes für Nordirland in der Länderdatenbank von microtech büro+
- Die Modifikation des Eintrags für das Vereinigte Königreich in der Länderdatenbank von microtech büro+
- Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung
- Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung
- Länderzuweisungen der Umsatzsteuerkategorien anpassen (Parameter)
Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise in Zusammenhang mit dem Brexit:
Info | |||||||||||||
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Durchzuführende Änderungen in der Software:
1. Eigener Ländercode für Nordirland
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ISO-Bezeichung: Vergeben Sie hier das Kürzel "XI".
Register: INFO
In diesem Register müssen für "Nordirland" die folgenden Kennzeichen deaktiviert sein:
- EU-Mitglied
- A1 Mitglied
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Speichern Sie im Anschluss Ihre Angaben in der Länderdatenbank.
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- EU-Mitglied-Kennzeichen deaktiviert
- A1 Mitglied-Kennzeichen deaktiviert
Speichern Sie anschließend Ihre Angaben.
3. Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung
Aufgrund des Brexit wird Großbritannien zum Drittland
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Das bedeutet u. a.:
- Es ist keine USt-ID-Nummer mehr notwendig
- Es ist keine Abgabe der Umsätze in ZM-Meldungen mehr notwendigZölle und weitere Abgaben sind zu beachten!
Info | ||
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*Eventuelles Handelsabkommen ist zu beachten!Informationsstand 09.12.2020.Beachten Sie hierzu das Handelsabkommen. |
4. Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung
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Entsendet ein deutsches Unternehmen Beschäftigte in das Vereinigte Königreich, ist das Folgende zu beachten (Stand 25.11.2020)beachten:
- Arbeitnehmer, die bereits vor 31.12.2020 in GB UK tätig sind und den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen, gelten die bisherigen Regelungen weiter
- Bei Entsendungen, die bis zum 31.12.2020 beginnen, kann die A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate ausgestellt werden
Note | ||
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Was mit Entsendungen ist, die nach dem 31.12.2020 beginnen, |
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dazu siehe: Archiv: Jahresaktualisierung 2021 (siehe hierzu: 2.19 Entsendungen in das Vereinigte Königreich (nach Brexit)) Informationen des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Brexit/Fragen-und-Antworten/faq-artikel.html (Externer Link) |
5. Länderzuweisungen der Umsatzsteuerkategorien anpassen (Parameter)
Passen Sie die Einstellungen im Bereich: PARAMETER - SONSTIGE - LANDESZUWEISUNG FÜR UMSATZSTEUERKATEGORIE auf die neuen Werte an.
Kopieren Sie den Eintrag für das Vereinigte Königreich über die Schaltfläche: NEU - Untereintrag: KOPIEREN, um einen Eintrag für Nordirland anzulegen.
In der Erfassungsmaske ändern Sie die Lieferanschrift auf den zuvor angelegten Eintrag: "Nordirland". Die Kategorie muss hier auf "3 Ausland-EU" stehen. Vergeben Sie auch eine Bezeichnung, z. B.: "Nordirland (Sonderstatus: Lieferungen wie EU)".
Speichern Sie und schließen Sie die Angaben.
Note | ||
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Hinweise dazu, welche Bereiche zum Sonderstatus von Nordirland gehören, finden Sie im BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Externer Link). |
Öffnen Sie nun den Eintrag: "Ausland EU (Vereinigtes Königreich)".
- In der Erfassungsmaske ändern Sie die "Vorgabe für Umsatzsteuerkategorie" auf "2 Ausland"
- Sollte in der Bezeichnung: "Ausland EU (Vereinigtes Königreich)" stehen, ändern Sie den Eintrag auf z. B. : "Ausland (Vereinigtes Königreich)"
Info | ||
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Weitere Informationen erhalten Sie im Kapitel: Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorie. Weiterführend: Automatische Zuweisung der Steuerkategorie. |
6. Adressen und Vorgänge anpassen
Hinsichtlich der Steuerkategorie müssen auch bestehende Adressen und Vorgänge auf diese beiden Einträge in der Länderdatenbank aufgeteilt werden.
Ändern der betroffenen Adressdatensätze / Vorgänge
Hinsichtlich der Steuerkategorie müssen auch bestehende Adressen und Vorgänge auf diese beiden Einträge in der Länderdatenbank aufgeteilt werden.
Note | ||
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| Ob unter Umständen eine Ausstrahlung nach deutschem Recht möglich ist, muss mit der zuständigen Krankenkasse geprüft werden!||
Je nachdem welche Art von Leistung vorliegt, ist für einen Adressdatensatz / Vorgang mit Lieferadresse "Nordirland" entweder
als Eintrag zu wählen! |
Nach dem Ändern der Länderangabe in der Lieferanschrift der Adresse erfolgt eine Abfrage zur Umsatzsteuerkategorie.