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Das Register: "Bank/Zahlungsmodalität" ist unterteilt in die Themengebiete "Vorgabe für Versandart / Lieferbedingung", "Bankverbindung", "Zahlungskonditionen", "Kreditlimit" sowie "Mahnung, abweichende Mahnzeiten und Forderungsmanagement".

Vorgabe für Versandart / Lieferbedingung (nur Auftrag)

Versandart 

Öffnet eine Listbox, mit der Sie der Adresse die bevorzugte Versandart zuordnen können. 

...

Auch hierbei handelt es sich um eine Listbox, aus der Sie Vorgaben auswählen können. 

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Lieferbedingung 

Über Schaltfläche: PARAMETER - ADRESSEN - Eintrag: LIEFERBEDINGUNGEN können Sie Vorgaben für Lieferbedingungen mit einer Vorgabe für die Lieferzeit hinterlegen. 

...

Mahnung, abweichende Mahnzeiten und Forderungsmanagement

Kennzeichen: "Bekommt Mahnung Diese Checkbox muss aktiviert werden, wenn "

  • Ist das Kennzeichen aktiviert, dann erhält diese Adresse Mahnungen für überfällige Offene Posten

...

  • .
  • Ist

...

  • das Kennzeichen nicht aktiviert, werden keine Mahnungen erzeugt, auch wenn Offene Posten mit überschrittener Fälligkeit existieren.

...

Abweichende Mahnzeiten 

Über die PARAMETER definieren Sie in der Auswahl OFFENE POSTEN – MAHNSTUFEN die üblichen Mahnzeiten Ihres Unternehmens.
Dennoch arbeitet man in der Regel immer wieder mit Kunden zusammen, die entweder ausgedehntere oder auch engere Mahnzeiten zugewiesen bekommen sollen.
Für die Hinterlegung dieser abweichenden Mahnzeiten ist dieses Eingabefeld vorgesehen.
Die Anzahl der Tage, nach denen Offene Posten gemahnt werden sollen, werden an dieser Stelle durch Komma getrennt eingetragen (Beispiel weiter unten).

Note
titleBeachten Sie:

Der Wert für die 1. Mahnung wird nur dann benutzt, wenn kein Wert unter Zahlungskonditionen - Zahlungsbedingungen - "Netto innerhalb X Tage" eingegeben wurde.

Sobald hier eine Hinterlegung ist, wie z.B. "30 Tage", dann greifen die Abweichenden Mahnzeiten nicht mehr für die 1. Mahnung.

Zum Beispiel:

Image Added


Beispiel: 

Üblicherweise mahnen Sie einen Offenen Posten drei mal und zwar nach 30 Tagen, nach 40 Tagen und nach 50 Tagen, bevor Sie den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens beschreiten. Soll beispielsweise ein besonders langjähriger Kunde die erste Mahnung erst nach 50 Tagen erhalten und die beiden weiteren nach jeweils zehn weiteren Tagen, erfolgt der Eintrag in dieses Eingabefeld in der Form: 

50,60,70 70

Die nachfolgenden Felder können gefüllt werden, haben allerdings einen rein informativen Charakter:

...