Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.
Info
titleInfo:

Die Änderungen KUG aufgrund Sozialschutzpaket II - "erhöhtes KUG" - wurden mit der Version 6341 eingebracht.

Das erhöhte KUG wird in Höhe von 70 % ab dem 4. Bezugsmonat und in Höhe von 80 % ab dem 7. Bezugsmonat gezahlt, wenn der Entgeltausfall im jeweilligen Bezugsmonat mindestens 50 % beträgt, das heißt der Arbeitnehmer maximal die Hälfte seiner Arbeitsleistung erbringt und somit auch maximal die Hälfte seines Entgelts (= Ist-Entgelt) erhält.

...

  • Differenz zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt im jeweiligen Bezugsmonat mindestens 50%

  • Es ist NICHT erforderlich, dass auch in den ersten 3 Monaten mind. 50% Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorgelegen hat
  • Ab dem 4. Monat KUG in Höhe von 70% bzw. 77% 
  • Ab dem 7. Monat KUG in Höhe von 80% bzw. 87% 
  • Berücksichtigung der Bezugsmonate ab 03/2020
  • 06/2020 ist der früheste Bezugsmonat von 70% KUG
  • 09/2020 ist der früheste von 80% KUG
  • Die Bezugsmonate sind individuell zu errechnen (entscheidend ist KUG des jeweiligen Arbeitnehmers, nicht des Betriebs)
  • Zwischenzeitliche Unterbrechungen sind unschädlich (siehe unteres Beispiel: 05/2020)
  • Die Regelung ist befristet bis 31.12.2020 und wurde durch das Beschäftigungssicherungsgesetz bis 31.12.2021 verlängert (Voraussetzung: Der Anspruch auf KUG ist bis zum 31.03.2021 entstanden)


Beispiel für die Berechnung (lediger Arbeitnehmer):

...