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Dieses Kennzeichen steht für Beschäftigungsvorgaben ab dem 01.04.2007 oder später zur Verfügung. 

Information zur "Gesonderten Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI " (Stand: 01.01.2015): 

Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Altersrente gestellt haben, ist auf deren Verlangen vom Arbeitgeber seit 1. Januar 2008 eine gesonderte Meldung über das beitragspflichtige Arbeitsentgelt abzugeben. Dadurch werden die Arbeitgeber zum einen von der bisherigen Pflicht entbunden, im laufenden Rentenantragsverfahren noch nicht gezahlte beitragspflichtige Einnahmen dem Rentenversicherungsträger im Voraus zu bescheinigen. Zum anderen bleibt – ungeachtet dieser Entlastung – die zeitnahe Feststellung der beantragten Altersrente gewährleistet. 

Die gesonderte Meldung umfasst den Zeitraum, der im laufenden Jahr noch nicht gemeldet wurde; dieser darf grundsätzlich nicht früher als mit dem letzten Tag des vierten Kalendermonats vor Rentenbeginn enden. Aus den Angaben in der gesonderten Meldung errechnet der Rentenversicherungsträger bei Anträgen auf Altersrente die voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen für den verbleibenden Beschäftigungszeitraum bis zum Rentenbeginn (maximal drei Monate) auf der Basis der in den letzten zwölf Kalendermonaten gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen. 

Die Meldung ist mit dem Meldegrund "57“ (Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI) zu erstatten. Sie ist vom Arbeitgeber mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse zu übermitteln.

absetzen

Wenn über das RV-BEA-Verfahren eine Rückmeldung erhalten wurde, setzt das Programm das Kennzeichen automatisch. Siehe: Anforderungen durch die Deutsche Rentenversicherung.

Note
titleBeachten Sie:

Um Wenn Sie nicht am RV-BEA-Verfahren teilnehmen, müssen Sie um eine "Gesonderte Meldung nach § 194" zu erstellenabzugeben, ist es nötig eine neue Abrechnungsvorgabe zu erstellen. In dieser neuen Abrechnungsvorgabe wird auf dem Register "Allgemein" das Kennzeichen "Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen" aktiviert.

Beispiel: 

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Haushaltsscheckverfahren / Minijob in Privathaushalt  

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