Inhalt

Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: "Allgemein" zur Verfügung.

Verfügbare Kennzeichen

Ist ehemaliger Nicht-Versicherter (SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13)

Dieses Kennzeichen steht für Beschäftigungsvorgaben ab dem 01.04.2007 oder später zur Verfügung. 

Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen

Wenn über das RV-BEA-Verfahren eine Rückmeldung erhalten wurde, setzt das Programm das Kennzeichen automatisch. Siehe: GML57-Anforderungen durch die Deutsche Rentenversicherung.

Beachten Sie:

Wenn Sie nicht am RV-BEA-Verfahren teilnehmen, müssen Sie um eine "Gesonderte Meldung nach § 194" abzugeben, eine neue Abrechnungsvorgabe erstellen. In dieser neuen Abrechnungsvorgabe wird auf dem Register "Allgemein" das Kennzeichen "Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen" aktiviert.

Haushaltsscheckverfahren / Minijob in Privathaushalt  

Wird das Haushaltsscheckverfahren angewendet und daher dieses Kennzeichen aktiviert, erfolgt für diesen Mitarbeiter keine Meldung (Beitragsnachweise) an die Bundesknappschaft. 


Maßnahmenträger ist die Deutsche Rentenversicherung

Dieses Kennzeichen steht zur Verfügung, wenn der Arbeitnehmer in einer Betriebsstätte für Behinderte arbeitet. Durch Aktivierung dieses Kennzeichens entfällt die Abführung der Beiträge zur Rentenversicherung über den jeweiligen Beitragsnachweis. Dies ist z.B. notwendig, wenn der RV-Träger der Träger der Reha ist, da in diesem Falle die Beiträge zur Rentenversicherung als entrichtet gelten. 


Weitere Kennzeichen

  • War vor Eintrittsdatum arbeitslos

  • Befristeter Arbeitsvertrag von 4 Wochen (befreit für 4 Wochen von U1)

Gruppe: Betriebsstätte

Wurden Betriebsstätten über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN eingerichtet, so kann der Mitarbeiter durch Auswahl über eine Listbox der entsprechenden Betriebsstätte zugeordnet werden. 

Gruppe: Hauptbeschäftigung bzw. Nebentätigkeiten 

Hat der Arbeitnehmer ein oder mehrere weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei anderen Arbeitgebern, so liegt eine Mehrfachbeschäftigung vor. Hier erfolgt die Hinterlegung der Beschäftigungsvorgaben für weitere Beschäftigungsverhältnisse.

Über die Schaltfläche NEU (auf der Registerkarte: TABELLENTOOLS "Hauptbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit (Bearbeitung)")
 

öffnet sich die nachfolgende Erfassungsmaske. 

 

Info:

Es können beliebig viele Nebenbeschäftigungen verwaltet werden.

Angabe der weiteren Tätigkeit

Im Kopfteil wird die Bezeichnung für die weitere Tätigkeit angegeben. Handelt es sich dabei um die Hauptbeschäftigung des Arbeitnehmers, ist die gleichnamige Option zu aktivieren. 

Register: Bruttobezug / Kennzeichen: "Entgelt der Beschäftigung darf nicht zur Beitragsermittlung herangezogen werden"

Über das Register: "Bruttobezug" wird festgelegt, ob das Entgelt aus der weiteren Beschäftigung bei der Beitragsermittlung herangezogen werden soll oder nicht. Muss das Entgelt aus der weiteren Beschäftigung bei der Beitragsermittlung herangezogen werden, so ist die Höhe des monatlichen Entgeltes und der Beitragsgruppenschlüssel sowie die Auswahl zwischen "Betriebsstätte West" und "Betriebsstätte Ost" unbedingt zu hinterlegen. 

Register: Arbeitgeberanschrift

Über das Register: "Arbeitgeberanschrift" besteht die Möglichkeit, die Anschrift und die Kommunikationsdaten des anderen Arbeitgebers zu erfassen. 

Register: Info

Über das Register: "Info" steht ein Eingabefeld mit den Funktionen des RichEdit zur Eingabe von formatiertem Text zur Verfügung. Es dient der Aufnahme beliebiger Informationen, die Sie zu der weiteren Beschäftigung hinterlegen möchten. 

  • No labels