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  • Im Mandanten müssen die Bankverbindungen für den Onlinezugriff eingerichtet sein (Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA/FILIALE/MANDANT - MEINE FIRMA ... BEARBEITEN - Register: "Bankverbindung").
  • Die Bankingkomponente 5.0 muss auf dem Rechner installiert sein, der die Kontenabfrage durchführt.
  • Über die Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG - ZAHLUNGSVERKEHR PARAMETER müssen die Zahlarten gekennzeichnet sein, die online gebucht werden sollen.
  • Eine Internetverbindung ist Voraussetzung für den Abgleich der Konten mit der Bank.
  • Überprüfen Sie, ob die aktuellen Systemvoraussetzungen alle erfüllt sind.

Standardmäßig wird die Bankingkomponente 25.0 bereits bei der Installation des Programmes mit installiert. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt keine Installation von microsoft.Net 2. 0. Letzteres wird benötigt, wenn eine sog. Screenparsingbank (Bank, deren Zugang nicht über HBCI möglich ist) angesprochen wird. Bei Bedarf installieren Sie daher manuell microsoft.Net 2.0. 

Aufgrund möglicher technischer Änderungen der Zugangsverfahren von Seiten der Banken ist eine regelmäßige Aktualisierung der Bankingkomponente 25.0 erforderlich.