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  • Die Anlage des neuen Ländercodes für Nordirland in der Länderdatenbank von microtech büro+
  • Die Modifikation des Eintrags für das Vereinigte Königreich in der Länderdatenbank von microtech büro+
  • Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung
  • Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung
  • Länderzuweisungen der Umsatzsteuerkategorien anpassen (Parameter)


Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise in Zusammenhang mit dem Brexit:

Info
titleInfo:


UI Steps


UI Step

Partnerschaftsvertrag nach Brexit: Die Einigung zum zukünftigen Verhältnis


Tip
titleTipp:

Diese Seiten der zuständigen Behörden werden regelmäßig aktualisiert. Beobachten Sie deshalb die aktuelle Entwicklung diesbezüglich.



UI Step

Sonderstatus Nordirland

Mit dem Austrittsabkommens gilt für Nordirland ein Sonderstatus auch über den 31.12.2020 hinaus:

Es existiert im Fall Nordirland ein Unterschied zwischen:

  • Lieferungen: Werden weiterhin wie "EU-Ausland" gehandhabt, gekennzeichnet mit einer USt-ID-Nummer und Präfix "XI"
  • Sonstige Leistungen nach Paragraph 3a Abs. 2 UStG. sind ab 01.01.2021 nicht mehr als EU-Ausland zu handhaben und besitzen deshalb keine USt-ID

Quelle: BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Externer Link - hier auch weitere Informationen).


Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreiches gilt ab dem 01.01.2021 das Folgende:

  • Im Warenverkehr mit Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) sind Zollanmeldungen abzugeben. Hierbei ist weiterhin der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) zu verwenden
  • Der Warenverkehr mit dem Teilgebiet Nordirland 
    • ist zur Intrahandelsstatistik zu melden
    • Bei der Angabe des Ursprungslandes ist der Länder-Code „XI“ in Bezug auf den Versendungs- bzw. Bestimmungsmitgliedstaat sowie der Code „GB“ zu verwenden.  

Quelle: Statistisches Bundesamt, Änderungen im Länderverzeichnis für Außenhandelsstatistik (Externer Link - hier auch weitere Informationen).



1. Eigener Ländercode für Nordirland

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In diesem Register müssen für "Nordirland" folgenden Kennzeichen deaktiviert sein:

  • EU-Mitglied
  • A1 Mitglied

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Speichern Sie im Anschluss Ihre Angaben in der Länderdatenbank.

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  • Es ist keine USt-ID-Nummer mehr notwendig
  • Es ist keine Abgabe der Umsätze in ZM-Meldungen mehr notwendig
  • Zölle und weitere Abgaben sind zu beachten!
Info
titleInfo:

*Eventuelles Handelsabkommen ist zu beachten!

Informationsstand 09.12.2020

Beachten Sie hierzu das Handelsabkommen.

4. Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung

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Entsendet ein deutsches Unternehmen Beschäftigte in das Vereinigte Königreich, ist das Folgende zu beachten (Stand 25.11.2020)beachten

  • Arbeitnehmer, die bereits vor 31.12.2020 in GB tätig sind und den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen, gelten die bisherigen Regelungen weiter
  • Bei Entsendungen, die bis zum 31.12.2020 beginnen, kann die A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate ausgestellt werden 
Note
titleBeachten Sie:

Was mit Entsendungen ist, die nach dem 31.12.2020 beginnen,

...

dazu siehe Informationen des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Brexit/Fragen-und-Antworten/faq-artikel.html (Externer Link)

Note
titleBeachten Sie:

Ob unter Umständen eine Ausstrahlung nach deutschem Recht möglich ist, muss mit der zuständigen Krankenkasse geprüft werden!

5. Länderzuweisungen der Umsatzsteuerkategorien anpassen (Parameter)

...

titleBeachten Sie:

...

)

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Passen Sie die Einstellungen im Bereich: PARAMETER - SONSTIGE - LANDESZUWEISUNG FÜR UMSATZSTEUERKATEGORIE auf die neuen Werte an.

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