Fiktiv-Lohn-Rechner wurde in Software eingebracht
Für die Berechnung der Beiträge für Fehlzeiten wurde ein "Fiktiv-Lohn-Rechner" innerhalb der Software implementiert. Er dient als Werkzeug für den Arbeitgeber, um die Beiträge zu berechnen, die von der Gesundheitsbehörde erstattet werden können. Sie finden den "Fiktiv-Lohn-Rechner" im Bereich: PERSONAL - ERFASSUNG- Schaltfläche: ERFASSEN - Register: FIKTIV-LOHN-RECHNER. Detaillierte Infos finden Sie in einem gesondert Artikel: Berechnung der Fehlzeiten über Fiktiv-Lohn-Rechner.
Statistik-Kennzeichen für Infektionsschutz: ENTSCHÄDIGUNG nach Infektionsschutzgesetz
Wenn dieses Kennzeichen innerhalb der Lohnart gesetzt ist, erfolgen weitere Prüfungen. Zusätzlich werden Werte aufaddiert, damit Arbeitgeber die richtigen Werte erhalten.
Info | ||
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Da die Entschädigungsleistungen steuerfrei sind, unterliegen sie dem Progressionvorbehalt und müssen in Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Dies erreichen Sie mit der Auswahl "Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz". |
Das Lohnkonto wurde um Bereich „Infektionsschutzgesetz“ erweitert (unterhalb des Bereichs "Grundlohn" eingebracht)
An dieser Stelle ist die Berechnung der fiktiven Werte für die SV und die Berechnung des Verdienstausfalls enthalten
Der Wert „Gesamterstattungsbetrag“ ist als Info für Arbeitgeber bzw. in den Antrag zu übernehmen
Fehlzeit "1.8 berufliches Tätigkeitsverbot nach § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG)"
Mindestversion: 6325.
Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:
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Fehlzeit 1.9.1 "Entschädigungszahlung nach § 56 (1) S. 2 IfSG wegen angeordneter Absonderung (Quarantäne) für Personen als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige
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Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:
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Fehlzeit "1.9.2 bezahlte Freistellung wegen angeordneter Absonderung (Quarantäne) für Personen als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtigte"
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Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:
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Fehlzeit 1.9.3 "bezahlte Freistellung (Entgeltzahlung, bezahlter Urlaub) wegen freiwilliger Absonderung (Quarantäne) von Personen zum Schutz vor Ansteckung"
Mindestversion: 6313.
Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:
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Fehlzeit "1.9.4 unbezahlte Freistellung wegen freiwilliger Absonderung (Quarantäne) von Personen zum Schutz vor Ansteckung "
Mindestversion: 6313.
Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:
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Fehlzeit 1.9.5 "Entschädigungszahlung nach § 56 (1a) IfSG für erwerbstätige Sorgeberechtigte wegen der erforderlichen Beaufsichtigung eines Kindes"
Fehlzeit 1.9.5
Die Fehlzeit wird verwendet, wenn die Kita oder Schule geschlossen und keine weiteren Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Vorgehensweise:
- Fehlzeit 1.9.5 im Mitarbeiter hinterlegen
- In die Erfassung wechseln – Erfassen: Register „Fiktiv-Lohn-Rechner“
- Sie finden den "
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- Fiktiv-Lohn-Rechner" im Bereich: PERSONAL - ERFASSUNG- Schaltfläche: ERFASSEN - Register: FIKTIV-LOHN-RECHNER.
Nun sind folgende Angaben im Fiktiv-Lohn-Rechner vorzunehmen:
- Das Soll-Entgelt ist zu hinterlegen (im Regelfall das Brutto der Vormonate, also das, was der Arbeitnehmer bekommen hätte)
- Das Ist-Entgelt ist zu hinterlegen (das Brutto, welches der Mitarbeiter für die Zeit bekommt, die nicht mit der Fehlzeit belegt ist)
- Nach Ausfüllen von Soll- / Ist-Entgelt: Schaltfläche „Berechnen der Beträge“ betätigen
Beachten Sie: Feld „Netto-Betrag“ (das Feld des Fiktiv-Rechners, welches an letzter Position steht) muss nicht gefüllt sein
Note | ||
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Für den Sonderfall eines ganzen Monats mit Ausfallszeit, muss bei Ist-Entgelt 0,01 Euro hinterlegt werden. |
Das Lohnkonto wurde um den Bereich „Infektionsschutzgesetz“ erweitert (unterhalb des Bereichs "Grundlohn" eingebracht)
Für die Fehlzeit 1.9.5. gilt: Der Verdienstausfall Netto ist 67% der Differenz von Soll-Netto und Ist-Netto, höchstens jedoch 2.016 Euro
Soll-Netto und Ist-Netto werden anhand der Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 berechnet
Der Wert im Feld „SV-Pauschale“ berechnet sich wie folgt:
- Differenz Brutto Soll-Entgelt und Brutto Ist-Entgelt mal 40%
- Davon wird dann 80% als SV-Erstattungsbetrag genommen / herangezogen
- Maximal jedoch 2.225 Euro
Das Ist-Entgelt ist mit der jeweiligen Lohnart, beispielsweise "100 Gehalt" wie gewohnt zu erfassen / zu hinterlegen.
Note | ||
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Allgemein gilt:
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Info | ||
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Die Fehlzeit 1.9.5 darf nur innerhalb des Zeitraums 30.03.2020 bis 31.12.2020 ausgewählt werden. Dies wurde bis 31.03.2021 verlängert! |
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Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:
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Info | ||
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Die Fehlzeit 1.9.5 darf nur innerhalb des Zeitraums 30.03.2020 bis 31.12.2020 ausgewählt werden. |
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Welche Fehlzeit anzuwenden ist, muss mit der Gesundheitsbehörde, ggf. Krankenkasse, abgeklärt werden. Bezüglich der Anträge können wir keine Auskunft geben, jedes Bundesland, respektive Gesundheitsbehörde, hat individuelle Anträge. Es gibt keinen einheitlichen, allgemein gültigen. Daher sind die Werte aus dem Lohnkonto in die jeweiligen Felder zu übernehmen. |