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Beispiel für die Anzeige im Ausdruck

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  • Wenn KUG erst nachträglich in einer Korrekturabrechnung erfasst wird, wird der Monat in "Bezugsmonate seit März 2020" berücksichtigt. Um dies in bestehenden Abrechnungen zu korrigieren, muss die Funktion "Übergeben/Auswerten - Abrechnung - für alle Monate durchführen" ab 2020 ausgeführt werden
  • Der KUG-Bezug beim Mitarbeiter muss immer exakt hinterlegt werden (wenn beispielsweise ein Monat ohne KUG, dann darf der Monat auch nicht hinterlegt werden), da ansonsten die Berechnung der Bezugsmonate nicht korrekt laufen kann. 
    • Beispiel: Arbeitgeber hat KUG-Bezug vom 01.03. bis 31.12. beantragt, Mitarbeiter Mustermann hat KUG-Bezug vom 01.03. bis 31.07. und vom 01.09. bis 31.12., im August arbeitet er voll. In diesem Fall ist es zwingend notwendig, diese beiden Zeiträumen korrekt so zu hinterlegen, da ansonsten auch fälschlicherweise der August mit in die Berechnung einbezogen würde.