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Im Umgang mit Daten von Dritten ist es laut DSGVO (Artikel 6, Nr. 1a) notwendig, eine Einverständniserklärung jeder betroffenen Person einzuholen, um die personenbezogenen Daten verarbeiten zu dürfen. Werden Adress-Datensätze mit mehreren Ansprechpartnern geführt, wird für jeden Ansprechpartner eine eigene Einverständniserklärung benötigt. Im Ansprechpartner-Datensatz kann diese mit allen nötigen Daten erfasst werden. Mehr Informationen finden Sie unter: Adresserfassung - Register "Datenschutz". Diese können Sie wie

Register: "Selektionen"

Im Register: "Selektionen" stehen Ihnen Selektionsfelder zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um weitestgehend frei konfigurierbare Datenfelder, die der Aufnahme bestimmter Kennzeichen bzw. weiterer Informationen dienen. 

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