Damit die automatisierte Berücksichtigung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Freibeträge herangezogen werden kann, sind folgende Hinterlegungen notwendig:
- Hinterlegung in den Mitarbeiterstammdaten
- Einrichtung der Grundlohnart
- Einrichtung der Zuschlagslohnart
- Hinterlegung der Zuschlagslohnart im Bereich der Erfassung
Weitere Themen
- Besonderheiten bei ELStAM-Update eines bestehenden Mandanten
- Einrichtung / Voraussetzungen
- Aufruf des ELStAM-Assistenten
- An-, Ab-, Ummeldung sowie Änderung der Beschäftigung
- Abruf von ELStAM-Daten
- Externe Meldungen (von ELStAM) verarbeiten
- Wiederkehrende Maßnahmen zu ELStAM
- Wechsel der Steuernummer (des Unternehmens)