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Benötigte Vorarbeiten in Zusammenhang mit dem Zertifikat und der Anbindung

Folgende Voraussetzungen werden benötigt, um ELStAM Meldungen zu versenden:

Voraussetzung 1: ElStEr Zertifikat ist vorhanden (Organisationszertifikat)

Für das Anmelden von Mitarbeitern und Abrufen von ELStAM-Daten benötigt der Arbeitgeber bzw. der Datenübertragende das Organisationszertifikat.

Bei der Registrierung über https://www.elster.de (externer Link) muss der Arbeitgeber oder Datenübertragende grundsätzlich das "Nicht-persönliche Zertifikat“ auswählen. 

Haben Sie bereits authentifizierte Übertragungen zur Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung ausgeführt, sind sich jedoch nicht sicher, ob das verwendete Zertifikat ausreicht, wenden Sie sich bitte an den Support von Elster Online und klären Sie den Umstand.

Beachten Sie:

Verwenden Sie nur EIN Zertifikat innerhalb der Software. Erfolgen Anmeldungen von Mitarbeitern oder Datenabrufe mit dem falschen Zertifikat, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden!

Voraussetzung 2: ElStEr Anbindung

Um den Datenversand und Abruf der ELStAM ausführen zu können, ist eine korrekt eingestellte Elster-Anbindung notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie an dieser Stelle unserer microtech Hilfe:

Benötigte Angaben von Arbeitnehmern

  • Geburtsdatum Arbeitnehmer

  • Steuerliche Identifikationsnummer

  • Handelt es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse 1 bis 5) oder um ein Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse 6)


Benötigte Einstellungen in der Software (damit eine Anmeldung erzeugt wird)

Voraussetzung 1: Steuer-ID muss hinterlegt sein

Diese ist im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register "Mitarbeiter" hinterlegt. Öffnen Sie den betreffenden Mitarbeiter-Datensatz - Register "EU-Vers.-Nr./St.-ID/Eintritt/Tätigkeit".


Voraussetzung 2: Beschäftigungsart (Hauptbeschäftigung/Nebenbeschäftigung) muss ausgewählt sein

PERSONAL - STAMMDATEN - Register "Mitarbeiter" - Mitarbeiter öffnen - Register "Lohn-Abrechnungsdaten" - ABRECHNUNGSVORGABEN - Abrechnungsvorgabe öffnen - Register "Steuer".


Der Feldinhalt wird nach Möglichkeit aufgrund der angegebenen Lohnsteuerart kombiniert mit der Lohnsteuerklasse gefüllt: 

  • Lohnsteuerart: Lohnsteuerangaben liegen vor / Lohnsteuerklasse: I – V --> Beschäftigungsart: Hauptbeschäftigung
  • Lohnsteuerart: Lohnsteuerangaben liegen vor / Lohnsteuerklasse: VI --> Beschäftigungsart: Nebenbeschäftigung
  • Lohnsteuerart: Lohnsteuerangaben liegen nicht vor / Lohnsteuerklasse: VI --> Beschäftigungsart: Keine Vorgabe (Hier ist die Beschäftigungsart zu prüfen und anzugeben, ob eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung vorliegt.)
  • Lohnsteuerart: Lohn- und Kirchensteuerfrei / Lohnsteuerklasse: VIII Lohn- und Kirchensteuerfrei --> Das Feld: „Beschäftigungsart“ wird nicht mehr angeboten. Keine Anmeldung zu ELStAM.
  • Lohnsteuerart: Geringfügigbeschäftigte (Aushilfen) / Lohnsteuerklasse: IX Pauschale Steuer --> Das Feld: „Beschäftigungsart“ wird nicht mehr angeboten. Keine Anmeldung zu ELStAM.

Voraussetzung 3: Eintrittsdatum muss im aktuellen oder in einem vergangenen Abrechnungsmonat sein

Beispiele:

  • Mitarbeiter tritt zum 01.03.2024 ein. Aktueller Abrechnungsmonat ist Februar -> Anmeldung wird nicht erzeugt.
  • Mitarbeiter tritt zum 01.02.2024 ein. Aktueller Abrechnungsmonat ist Februar -> Anmeldung wird erzeugt.
  • Mitarbeiter tritt zum 01.01.2024 ein. Aktueller Abrechnungsmonat ist Februar -> Anmeldung wird erzeugt.
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