Damit die automatisierte Berücksichtigung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Freibeträge herangezogen werden kann, sind folgende Hinterlegungen notwendig:

  • Hinterlegung in den Mitarbeiterstammdaten
  • Einrichtung der Grundlohnart
  • Einrichtung der Zuschlagslohnart
  • Hinterlegung der Zuschlagslohnart im Bereich der Erfassung

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