In den Auswertungen "Entwicklung des Anlagevermögens" und "Anlagenspiegel" werden keine bereits voll abgeschriebenen Anlagenpools mehr ausgewiesen.

Ein Anlagepool darf nur im Jahr des Anlegens und den vier Folgejahren in den genannten Auswertungen erscheinen. 

Im 6. Jahr erscheint der Anlagenpool folglich nicht mehr in den Auswertungen. 


Beispiel

Es existieren im Jahr 2019 zwei Anlagenpools:

  • Beide Anlangenpools haben jeweils nur ein Poolgut
  • Ein Anlagenpool existiert seit 2014
  • Ein Anlagenpool existiert seit 2015


Vorfälle:

  • Im Anlagenpool von 2015 hat am 31.08.2016 ein Abgang stattgefunden, der Pool bleibt aber dennoch bestehen, auch wenn die ihm zugeordneten Poolgüter bereits abgegangen sind. Es wird weiter abgeschrieben.


Ergebnis:

  • Der Anlagenpool von 2014 wird im Jahr 2019 durchgestrichen dargestellt, da das Jahr des Anlegens (2014) und die vier Folgejahre (2015-2018) bereits vergangen sind - Im Jahr 2018 war dieser Pool noch ausgewiesen
  • Der Anlagenpool von 2015 wird wird im Jahr 2019 noch angezeigt, unabhängig davon, dass kein Anlagegut mehr in diesem vorhanden ist

Darstellung im Anlagenspiegel

Im Wirtschaftsjahr 2018 wird der Anlagenpool 2014 noch im Anlagenspiegel ausgewiesen, im Wirtschaftsjahr 2019 ist keine Auszeichnung des Anlagenpools 2014 mehr vorhanden.

Der Anlagenpool 2015 wird weiter ausgewiesen, auch wenn hier bereits ein Vollabgang stattgefunden hat, wird dieser für die Restzeit noch geführt.

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