In den Auswertungen "Entwicklung des Anlagevermögens" und "Anlagenspiegel" werden keine bereits voll abgeschriebenen Anlagenpools mehr ausgewiesen.

Ein Anlagepool darf nur im Jahr des Anlegens und den vier Folgejahren in den genannten Auswertungen erscheinen. 

Im 6. Jahr erscheint der Anlagenpool folglich nicht mehr in den Auswertungen. 


Beispiel

Es existieren im Jahr 2019 zwei Anlagenpools:


Vorfälle:


Ergebnis:

Darstellung im Anlagenspiegel

Im Wirtschaftsjahr 2018 wird der Anlagenpool 2014 noch im Anlagenspiegel ausgewiesen, im Wirtschaftsjahr 2019 ist keine Auszeichnung des Anlagenpools 2014 mehr vorhanden.

Der Anlagenpool 2015 wird weiter ausgewiesen, auch wenn hier bereits ein Vollabgang stattgefunden hat, wird dieser für die Restzeit noch geführt.