Die Adressnummer ist ein identifizierender Schlüssel der Adressdatenbank und muss eindeutig zugewiesen sein. Eindeutigkeit bedeutet an dieser Stelle, dass eine Adressnummer nicht für mehrere Adressen vergeben werden kann. Die Adressnummer muss mindestens fünfstellig vergeben werden und darf maximal 15 Stellen beinhalten. 

Beachten Sie bei der Anlage Ihrer Nummernkreise, dass die Kompatibilität zur DATEV wesentlich weniger Freiraum bei der Vergabe der Nummernkreise lässt. Möchten Sie diese Kompatibilität wahren, dürfen Adressnummern ausschließlich fünfstellig numerisch vergeben werden. Hierbei ist der Nummernkreis zwischen 10000 und 69999 für die Debitoren reserviert, während der Nummernkreis zwischen 70000 bis 99999 für die Kreditoren vorgesehen bleibt. Möchten Sie diese Vorgabe nicht einhalten, Ihre Daten aber dennoch an DATEV-konforme FiBu-Konten übergeben, muss das Buchungskonto in der Eingabemaske "Kennzeichen" korrekt hinterlegt werden! 

Die Eingabe der Adressnummer erfolgt alphanumerisch und ist auf folgenden Zeichenvorrat begrenzt: 

Buchstaben A bis Z 

Ziffern 0 bis 9 

Umlaute Ä Ö Ü ß 

Bindestrich – 

Unterstrich _ 

Punkt . 

Schrägstrich / 

Stern * 

Klammern ( ) 

Die Eingabe von Buchstaben wird immer in Großbuchstaben umgewandelt, auch wenn sie als Kleinbuchstaben eingegeben werden. Die Vergabe von weiteren Sonderzeichen und von Leerzeichen in der Adressnummer ist unzulässig und wird bei der Eingabe nicht akzeptiert. Die Adressnummer ist außerdem das einzige Feld der Adressmaske, welches zwingend mit einem gültigen Inhalt gefüllt werden muss. 

Adressnummern dürfen die Mindestlänge von 5 Zeichen nicht unterschreiten. Kürzere Adressnummern sind nicht zulässig und können auch nicht mittels Import wie zum Beispiel aus einer Excel-Datei erstellt werden. 

Alle weiteren Eingabefelder des Adressdatensatzes können ohne Inhalt bleiben, auch wenn das in der Praxis natürlich wenig Sinn ergibt. 

Sie werden bei der korrekten Eingabe der Adressnummer unterstützt, d.h. Sie werden darauf hingewiesen, wenn Sie versuchen, bei der Eingabe ein ungültiges Zeichen zu verwenden. Wird die maximale Länge des Eingabefeldes erreicht, sind keine weiteren Zeichen mehr einzugeben. 

Versuchen Sie eine Adressnummer zu vergeben die bereits in der Datenbank existiert, erscheint folgende Abfrage:

Bestätigen Sie diese Abfrage mit JA, wird automatisch die nächste freie Nummer für diese Adresse vergeben. Beantworten Sie die Abfrage hingegen mit NEIN, erhalten Sie einen weiteren Hinweis, der Sie nochmals auffordert, eine andere Nummer für die Adresse zu vergeben. Die erneute Bestätigung bringt Sie wieder in die Eingabemaske zurück und Sie können die Eingabe der Adressnummer verändern. 

Erst wenn die Adressnummer vollständig und korrekt eingegeben ist, kann mit der Eintragung weiterer Informationen zu diesem Datensatz fortgefahren werden. Die Bestätigung der Adressnummerneingabe wird das Eingabefeld deaktivieren. Dies ist ein Zeichen dafür, dass die vergebene Adressnummer im weiteren Programmverlauf nicht mehr geändert werden kann.

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