Bei Feiertagen während Kug können die SV-Angaben zu 100 % vom Arbeitgeber getragen werden. Um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, muss die Lohnart für den Feiertagslohn in den Parametern hinterlegt werden.
Unter PARAMETER - ABRECHNUNG - PARAMETER steht dafür der Eintrag: "Feiertagslohn in Höhe des Kurzarbeitergeldes (Kug)" zu Verfügung. Durch einen Doppelklick auf diesen Eintrag öffnet sich ein weiteres Fenster, in welchem die Lohnart für Feiertagslohn eingetragen wird.
Die Lohnart selbst muss wie folgt angelegt sein (Bereich STAMMDATEN - LOHNARTEN):
Lohnartennummer: kann beliebig vergeben werden - z.B. 190
Bezeichnung: kann beliebig vergeben werden - z.B. Feiertagslohn in Höhe Kug
Register: "Lohnart"
Kennzeichen | |
Lohnart: | Andere Zahlung |
Statistik: | (Keine Statistik) |
Monatsdurchschnitt: | Wert addieren |
pauschale Lohnsteuer: | Keine Pauschalsteuer |
Nettobezug / -abzug: | (Keiner) |
Darstellung auf Lohntasche | Unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen |
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge | |
Zuschlag: | Kein Zuschlag |
Berechnungsvorgaben |
|
Sonstiger steuerpflichtiger Bezug: | nicht aktiviert |
Sonstiger sozialversicherungsplichtiger Bezug: | nicht aktiviert |
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns | aktiviert |
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: | nicht aktiviert |
Faktor (%): | 100,00 |
SV-freier Satz (%): | 100,00 |
sonst keine Einträge |
Register: "Weitere Kennzeichen"
Berücksichtigung für Lohnfortzahlung: (Keine)
Alle weiteren Optionen werden NICHT aktiviert.