Bei Feiertagen während Kug können die SV-Angaben zu 100 % vom Arbeitgeber getragen werden. Um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, muss die Lohnart für den Feiertagslohn in den Parametern hinterlegt werden. 

Unter PARAMETER - ABRECHNUNG - PARAMETER steht dafür der Eintrag: "Feiertagslohn in Höhe des Kurzarbeitergeldes (Kug)" zu Verfügung. Durch einen Doppelklick auf diesen Eintrag öffnet sich ein weiteres Fenster, in welchem die Lohnart für Feiertagslohn eingetragen wird. 

 

Die Lohnart selbst muss wie folgt angelegt sein (Bereich STAMMDATEN - LOHNARTEN): 

Lohnartennummer: kann beliebig vergeben werden - z.B. 190 

Bezeichnung: kann beliebig vergeben werden - z.B. Feiertagslohn in Höhe Kug 

Register: "Lohnart"

Kennzeichen 


Lohnart: 

Andere Zahlung 

Statistik: 

(Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: 

Wert addieren 

pauschale Lohnsteuer: 

Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug / -abzug: 

(Keiner) 

Darstellung auf Lohntasche 

Unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge 


Zuschlag: 

Kein Zuschlag 

Berechnungsvorgaben 


 

Sonstiger steuerpflichtiger Bezug: 

nicht aktiviert 

Sonstiger sozialversicherungsplichtiger Bezug: 

nicht aktiviert 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns 

aktiviert 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: 

nicht aktiviert 

Faktor (%): 

100,00 

SV-freier Satz (%): 

100,00 

sonst keine Einträge 


Register: "Weitere Kennzeichen" 

Berücksichtigung für Lohnfortzahlung: (Keine) 

Alle weiteren Optionen werden NICHT aktiviert.

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