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Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.

Info:

Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) seit dem 01.01.2019 paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Vor diesem Stichtag zahlten Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag alleine.

Zusatzbeitrag hinterlegen 

Die individuellen Zusatzbeiträge sind bei der jeweiligen Einzugsstelle zu hinterlegen (STAMMDATEN - EINZUGSTELLEN). Dafür stehen die Register: "Zusatzbeitrag ab 01.01.2019" und "Zusatzbeitrag bis 31.12.2018" zur Verfügung.

Zusatzbeitrag manuell hinterlegen 

Der Zusatzbeitrag kann manuell eingetragen oder aus den Vorgaben geladen werden.

Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN (Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung)

Für diese Funktion steht die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN im Kopf der Maske zur Verfügung.

Bitte prüfen Sie diese Daten sorgfältig und nehmen Sie ggf. die notwendigen Anpassungen vor. 

Beachten Sie:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag heranzuziehen. Dieser beträgt weiterhin 0,9 % und ist in den Systemvorgaben (PARAMETER - ABRECHNUNG) hinterlegt.

Auswertungen / Drucke des Zusatzbeitrags

  • Der Zusatzbeitrag wird auch auf dem Lohnkonto entsprechend ausgewiesen.
  • Die Layouts für das Lohnjournal sowie das "Lohnjournal (erweitert)" wurden angepasst. Der Zusatzbeitrag wird im Wert der KV ausgewiesen.
  • Der Zusatzbeitrag wird auch in der Lohn- und Gehaltstasche ausgewiesen. Bitte beachten Sie beim Endlos-Vordruck, dass in den kumulierten Werten der Zusatzbeitrag mit dem KV-Beitrag addiert wird.


Info:

Hintergrundinfo zur Umbenennung des Registers: Zusatzbeitrag

Bis 2023 gab es in der Software zwei Register für den Zusatzbeitrag. 

Seit 2024 gibt es ein zentrales Register für den Zusatzbeitrag.

  • Zusatzbeitrag ab 01.01.2019: Dieses Register wurde umbenannt in "Zusatzbeitrag"
  • Zusatzbeitrag bis 31.12.2018: Dieses Register wird nicht mehr benötigt und wurde aus der Software entfernt


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