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Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) seit dem 01.01.2019 paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Vor diesem Stichtag zahlten Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag alleine. |
Die individuellen Zusatzbeiträge sind bei der jeweiligen Einzugsstelle zu hinterlegen (STAMMDATEN - EINZUGSTELLEN). Dafür stehen die Register: "Zusatzbeitrag ab 01.01.2019" und "Zusatzbeitrag bis 31.12.2018" zur Verfügung.
Der Zusatzbeitrag kann manuell eingetragen oder aus den Vorgaben geladen werden.
Für diese Funktion steht die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN im Kopf der Maske zur Verfügung.
Bitte prüfen Sie diese Daten sorgfältig und nehmen Sie ggf. die notwendigen Anpassungen vor.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag heranzuziehen. Dieser beträgt weiterhin 0,9 % und ist in den Systemvorgaben (PARAMETER - ABRECHNUNG) hinterlegt. |
Hintergrundinfo zur Umbenennung des Registers: ZusatzbeitragBis 2023 gab es in der Software zwei Register für den Zusatzbeitrag. Seit 2024 gibt es ein zentrales Register für den Zusatzbeitrag.
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