Durch die "Regeln für Zahlungsverkehreingang" besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eigene Meldungen / Abfragen auszugeben oder eigene Funktionen auszuführen, wie etwa der Versand einer internen E-Mail. Über die "Bedingungen" legen Sie fest, wann genau diese Regeln ausgeführt werden sollen.
Die Anlage der Regeln erfolgt im Bereich Zahlungsverkehr - Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - REGELN FÜR ZAHLUNGSVERKEHR.
Folgende Auswertungspositionen stehen Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung:
- Vor dem Speichern nach einer Neuanlage oder Änderung (über das Erfassungsformular)
- Vor dem Speichern (nach einer Neuanlage, Änderung oder einem Import)
- Farbdarstellung innerhalb einer Übersicht
- QuickInfo
- Suchen und Ersetzen
- Eigene Abläufe (Funktionen)
- Für das Klicken auf ein Feld innerhalb der Übersicht (Hyperlink-Unterstützung)
- Zum Prüfen eines Datensatzes im Prüflauf