Zum 01.01.2021 sind in der Länderdatenbank von microtech büro+ manuell Änderungen vorzunehmen, die aufgrund des Brexit notwendig werden. In diesem Artikel beschreiben wir:

  • Die Anlage des neuen Ländercodes für Nordirland in der Länderdatenbank von microtech büro+
  • Die Modifikation des Eintrags für das Vereinigte Königreich in der Länderdatenbank von microtech büro+
  • Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung
  • Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung
  • Länderzuweisungen der Umsatzsteuerkategorien anpassen (Parameter)

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise in Zusammenhang mit dem Brexit:

Info:

Partnerschaftsvertrag nach Brexit: Die Einigung zum zukünftigen Verhältnis

Tipp:

Diese Seiten der zuständigen Behörden werden regelmäßig aktualisiert. Beobachten Sie deshalb die aktuelle Entwicklung diesbezüglich.

Sonderstatus Nordirland

Mit dem Austrittsabkommens gilt für Nordirland ein Sonderstatus auch über den 31.12.2020 hinaus:

Es existiert im Fall Nordirland ein Unterschied zwischen:

  • Lieferungen: Werden weiterhin wie "EU-Ausland" gehandhabt, gekennzeichnet mit einer USt-ID-Nummer und Präfix "XI"
  • Sonstige Leistungen nach Paragraph 3a Abs. 2 UStG. sind ab 01.01.2021 nicht mehr als EU-Ausland zu handhaben und besitzen deshalb keine USt-ID

Quelle: BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Externer Link - hier auch weitere Informationen).


Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreiches gilt ab dem 01.01.2021 das Folgende:

  • Im Warenverkehr mit Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) ist weiterhin der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) zu verwenden
  • Der Warenverkehr mit dem Teilgebiet Nordirland 
    • ist zur Intrahandelsstatistik zu melden
    • Bei der Angabe des Ursprungslandes ist der Länder-Code „XI“ in Bezug auf den Versendungs- bzw. Bestimmungsmitgliedstaat sowie der Code „GB“ zu verwenden.  

Quelle: Statistisches Bundesamt, Änderungen im Länderverzeichnis für Außenhandelsstatistik (Externer Link - hier auch weitere Informationen).

Durchzuführende Änderungen in der Software:

1. Eigener Ländercode für Nordirland

Folgender neuer Ländercode setzt die Bestimmungen des britischen EU-Austrittsvertrags um. Dieser ist ab dem 01.01.2021 Teil des Länderverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik:

  • XI Nordirland

Anlage in büro+

Aufruf der Länderdatenbank

Über Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - GLOBALE DATEN - LÄNDER erreichen Sie über die Schaltfläche: NEU die Eingabemaske für die Erfassung eines neuen Landes.


Suchen Sie in der Tabelle nach dem "ISO Länderkennzeichen": GB oder nach dem "Länderkennzeichen": GB.

Neuanlage von "Nordirland" über Kopie

Da die Veränderungen für das Vereinigte Königreich (Landnummer: 826) stattfinden, empfehlen wir in der Länderdatenbank über die Split-Schaltfläche: NEU den Untereintrag: KOPIEREN für diesen Eintrag zu wählen. 


Die Erfassungsmaske des kopierten Eintrags öffnet sich.

Kopie des Eintrags: "Vereinigtes Königreich anlegen für: Nordirland

In der Kopie sind die folgenden Einträge im Kopf der Maske zu editieren:

Landesnummer: Vergeben Sie hier eine freie Landnummer in der Datenbank, z. B. 827. 

Landesbezeichnung: An dieser Stelle ist der Eintrag "Nordirland" zu erfassen.

Register: LAND

ISO-Bezeichung: Vergeben Sie hier das Kürzel "XI".

Register: INFO

In diesem Register müssen für "Nordirland" die folgenden Kennzeichen deaktiviert sein:

  • EU-Mitglied
  • A1 Mitglied

Speichern Sie im Anschluss Ihre Angaben in der Länderdatenbank.


2. Anpassungen im Länder-Datensatz für das Vereinigte Königreich

Die Änderungen erfolgen auf dem Register: Info

Im Eintrag 826 für das Vereinigte Königreich sind folgende Änderungen vorzunehmen:

  • EU-Mitglied-Kennzeichen deaktiviert
  • A1 Mitglied-Kennzeichen deaktiviert

Speichern Sie anschließend Ihre Angaben.

3. Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung

Aufgrund des Brexit wird Großbritannien zum Drittland

Das bedeutet u. a.:

  • Es ist keine USt-ID-Nummer mehr notwendig
  • Es ist keine Abgabe der Umsätze in ZM-Meldungen mehr notwendig

Info:

Beachten Sie hierzu das Handelsabkommen.

4. Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung

A1-Bescheinigung

Entsendet ein deutsches Unternehmen Beschäftigte in das Vereinigte Königreich, ist das Folgende zu beachten

  • Arbeitnehmer, die bereits vor 31.12.2020 in UK tätig sind und den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen, gelten die bisherigen Regelungen weiter
  • Bei Entsendungen, die bis zum 31.12.2020 beginnen, kann die A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate ausgestellt werden 

Beachten Sie:

Was mit Entsendungen ist, die nach dem 31.12.2020 beginnen, dazu siehe:

Archiv: Jahresaktualisierung 2021 (siehe hierzu: 2.19 Entsendungen in das Vereinigte Königreich (nach Brexit))

Informationen des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Brexit/Fragen-und-Antworten/faq-artikel.html (Externer Link)

5. Länderzuweisungen der Umsatzsteuerkategorien anpassen (Parameter)

Passen Sie die Einstellungen im Bereich: PARAMETER - SONSTIGE - LANDESZUWEISUNG FÜR UMSATZSTEUERKATEGORIE auf die neuen Werte an.

Kopieren Sie den Eintrag für das Vereinigte Königreich über die Schaltfläche: NEU - Untereintrag: KOPIEREN, um einen Eintrag für Nordirland anzulegen.

In der Erfassungsmaske ändern Sie die Lieferanschrift auf den zuvor angelegten Eintrag: "Nordirland". Die Kategorie muss hier auf "3 Ausland-EU" stehen. Vergeben Sie auch eine Bezeichnung, z. B.: "Nordirland (Sonderstatus: Lieferungen wie EU)".

Speichern Sie und schließen Sie die Angaben.

Beachten Sie:

Hinweise dazu, welche Bereiche zum Sonderstatus von Nordirland gehören, finden Sie im BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Externer Link).

Öffnen Sie nun den Eintrag: "Ausland EU (Vereinigtes Königreich)".

  • In der Erfassungsmaske ändern Sie die "Vorgabe für Umsatzsteuerkategorie" auf "2 Ausland"
  • Sollte in der Bezeichnung: "Ausland EU (Vereinigtes Königreich)" stehen, ändern Sie den Eintrag auf z. B. : "Ausland (Vereinigtes Königreich)"

Info:

Weitere Informationen erhalten Sie im Kapitel: Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorie. Weiterführend: Automatische Zuweisung der Steuerkategorie.

6. Adressen und Vorgänge anpassen

Hinsichtlich der Steuerkategorie müssen auch bestehende Adressen und Vorgänge auf diese beiden Einträge in der Länderdatenbank aufgeteilt werden.

Ändern der betroffenen Adressdatensätze / Vorgänge

Hinsichtlich der Steuerkategorie müssen auch bestehende Adressen und Vorgänge auf diese beiden Einträge in der Länderdatenbank aufgeteilt werden.

Beachten Sie:

Je nachdem welche Art von Leistung vorliegt, ist für einen Adressdatensatz / Vorgang mit Lieferadresse "Nordirland" entweder

  • "Nordirland" oder
  • "Vereinigtes Königreich"

als Eintrag zu wählen!

Nach dem Ändern der Länderangabe in der Lieferanschrift der Adresse erfolgt eine Abfrage zur Umsatzsteuerkategorie.

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