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Über die Schaltfläche: PARAMETER - ANLAGEN ist der Eintrag: "Kontenvorgabe für Anlagenpool" zu finden. Dort können pro Wirtschaftsjahr die Konten für den Anlagenpool hinterlegt werden. z.B.: 

gültig für Wirtschaftsjahr: 2010 

Kontovorgabe für Anlagevermögen: 0485 Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1000 Euro (Sammelposten) 

Kontovorgabe für Abschreibungen: 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter 

Sofortabschreibung statt Anlagenpool 

Ab 01.01.2010 besteht die Möglichkeit zwischen "Poolabschreibung" und "Sofortabschreibung" zu wählen. Diese Entscheidung ist für das gesamte Wirtschaftsjahr gültig. 

Kennzeichen: "Sofortabschreibung statt Anlagenpool" ist aktiviert: 

Ein Anlagengut bis Euro 410,00 wird als "Geringwertiges Wirtschaftsgut" (GWG) abgeschrieben. Anlagegüter zwischen Euro 410,01 und 1.000,00 werden der regulären Abschreibung (AfA) unterworfen. 

Kennzeichen: "Sofortabschreibung statt Anlagenpool" ist NICHT aktiviert: 

Anlagegüter mit einem Anschaffungswert zwischen Euro 150,00 und 1.000,00 werden automatisch dem Anlagenpool zugeordnet. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kapitel: "Geringwertige Wirtschaftsgüter".

In Mandanten, mit der Ländervorgabe Schweiz oder Österreich steht der Eintrag: "Kontenvorgabe für Anlagenpool" nicht zur Verfügung, da diese Vorgabe ausschließlich für Deutschland relevant ist.

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