Die Abkürzung Elster steht für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen. In Deutschland schreibt der Gesetzgeber seit 01.01.05 vor, die Daten der Umsatzsteuervoranmeldung sowie Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung in elektronischer Form zu übermitteln. Dies wird mittels Elster-Schnittstelle realisiert. Die Werte der UVA, Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung werden verschlüsselt übertragen.

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