Über die Schaltfläche: PARAMETER – SONSTIGE - "Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorie" können die Landeskombinationen den Umsatzsteuerkategorien zugeordnet werden.
Die folgenden Eingabefelder stehen Ihnen zur Verfügung:
Nummer
Die Nummer dient der programminternen Verwaltung.
Bezeichnung
Tragen Sie hier eine treffende Bezeichnung ein, anhand derer Sie den Datensatz erkennen können.
Rechnungsanschrift
In den Vorgaben ist das Feld Rechnungsanschrift leer. Dabei gilt: Ein nicht angegebenes Land steht für alle Länder, d.h. die Prüfung wird nur aufgrund der Eingabe im Feld "Land“ der Lieferanschrift durchgeführt, unabhängig von der Eingabe im Feld "Land“ der Rechnungsanschrift
Lieferanschrift
Für die Prüfung des Feldes "Land“ der Lieferanschrift wählen Sie hier das entsprechende Land aus.
Ein Beispiel soll den Zusammenhang verdeutlichen zwischen den Vorgaben in den Feldern "Rechnungsanschrift“ und "Lieferanschrift“:
Es wird immer die erste gefundene Kombination verwendet:
A. Parameter Vorgaben wären:
1. D & A (für Rechnungs- & Lieferanschrift)
2. D & Leer
3. Leer & A
(D = Deutschland
A = Österreich
Leer = Nicht angegeben)
Im Vorgang wird D & A eingegeben und entsprechend wird 1. D & A benutzt und vor-geschlagen
B. Parameter Vorgaben wären:
1. D & Leer
2. Leer & A
3. D & A
Im Vorgang wird D & A eingegeben und entsprechend wird 1. D & Leer benutzt und vorgeschlagen
Mit den Schaltflächen
und
können Sie die Vorgabedatensätze verschieben.
Kategorie
Wählen Sie hier die Steuerkategorie aus, die dem Land zugeordnet werden soll.
Register: "Info/ Feld Informationen"
Sie können in diesem Feld einen Informationstext hinterlegen.
Die Vorgaben für Inland sowie Ausland-EU dienen dazu, die Verwendung der entsprechenden Steuerkategorien zu steuern. Um ein weiteres Land der Steuerkategorie Ausland-EU zuzuweisen, können Sie einen entsprechenden Datensatz erstellen, in dem Sie das Land im Feld "Lieferanschrift“ hinterlegen.
Für die Steuerkategorie "Ausland“ muss bei den Vorgaben kein Eintrag erstellt werden, sie wird immer verwendet, wenn das Land weder der Steuerkategorie "Inland“ noch "Ausland-EU“ zugeordnet ist.