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Vorgehensweise ab 2008 

Der Kammerbeitrag muss ab 2008 in der Lohnsteuerbescheinigung - Register: "Bescheinigung" im Feld: "Kammerbeitrag" (im Bereich der freien Felder) hinterlegt werden. (PERSONAL - STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - ZU MELDENDE DATEN - LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG) 

Die Mitteilung auf dem Register: "Freie Mitteilungen" sollte nicht mehr erfolgen.

Vorgehensweise bis Ende 2007 

Der Kammerbeitrag wird nicht automatisch in die Lohnsteuerbescheinigung für Elster eingetragen, da grundlegend keine Zeile hierfür vorgesehen ist. 

Die Bescheinigung enthält jedoch ein zusätzliches Register: "Freie Mitteilungen". Hier können die Bezeichnung und der Betrag manuell hinterlegt werden.

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