Die Reglungen zum erhöhten KUG sind von der Politik Anfang Februar nochmals bis 30.06.2022 verlängert worden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-de-covid-kurzarbeitergeld-freitag-880810 (Externer Link). Beachten Sie deshalb auch unser aktualisiertes Beispiel: Bsp: Erhöhtes KUG während Corona bis 30.06.2022 (Stand: März 2022).

Info:

Die Änderungen für erhöhtes KUG bis 31.03.2022 sind ab build 6536 der Software verfügbar.

Sofern Sie in mindestens einem Zeitraum ab 03/2020 mit Kug abgerechnet haben, empfehlen wir die Funktion 'Abrechnung - für alle Monate durchführen' ab 03/2020 auszuführen, da sich aufgrund der Änderung in der Berechnung der Bezugsmonate Änderungen im Leistungssatz ergeben können. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Programmänderungen

Änderung des § 421c Abs.2 SGB III zum 01.01.2022

Um die Änderungen des "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" zu berücksichtigen, wurden Änderungen in der Software vorgenommen, die diese Sachverhalte im Rahmen von Kug auf der Lohnabrechnung berücksichtigen. Als Bezugsmonat werden alle Monate ab März 2020 berücksichtigt, in denen die jeweilige Arbeitnehmerin bzw. der jeweilige Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezogen hat. 

Externer Link zum Thema: https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0830-21

Allgemeines Beispiel

Ein Arbeitnehmer bezieht erstmals seit April 2021 durchgehend bis Januar 2022 Kurzarbeitergeld.

Im Januar 2022 besteht, wenn die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt mindestens 50 Prozent beträgt, ein Anspruch auf den erhöhten Leitungssatz in Höhe von 80 bzw. 87 Prozent, da sich der Arbeitnehmer im Januar 2022 im 10. Bezugsmonat befindet.

Für die Monate Juli 2020 bis Dezember 2021 besteht weiterhin kein Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze, da die Änderung des § 421c Abs.2 SGB III erst zum 01. Januar 2022 in Kraft tritt.

Weitere Informationen und eine Abbildung aus dem Programm siehe auch im Beispiel Mitarbeiter 4 auf dieser Seite.

Weitere Beispiele

Beispiel Mitarbeiter 1:

Zwei KUG-Zeiträume:

  • KUG von 01/2020 - 06/2020 (in diesem Beispiel ist zu beachten: "Im Feld Bezugsmonate seit März 2020" wird entsprechend ab Mrz'20 gezählt)
  • KUG von 01/2022 bis 05/2022 (in diesem Beispiel ist zu beachten: "Im Feld Bezugsmonate seit März 2020" wird entsprechend ab Apr'22 kein erhöhtes KUG mehr berechnet)


Beispiel Mitarbeiter 2:

Zwei KUG-Zeiträume:

  • KUG von 01/2020 - 04/2020 (In diesem Beispiel ist zu beachten: "Im Feld Bezugsmonate seit März 2020" wird entsprechend ab Mrz'20 gezählt)
  • KUG von 05/2021 - 05/2022 (in diesem Beispiel ist zu beachten: "Im Feld Bezugsmonate seit März 2020" wird entsprechend ab Apr'22 kein erhöhtes KUG mehr berechnet)


Beispiel Mitarbeiter 3:

Ein KUG-Zeitraum:

  • KUG von 03/2021 bis 05/2022


Beispiel Mitarbeiter 4:

Ein KUG-Zeitraum:

  • KUG von 04/2021 bis 05/2022

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