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Innerhalb der jeweiligen Betriebsstätte erfolgt eine zeitliche Abgrenzung der Gefahrtarifstellen in den BG-Vorgaben. 

Der Aufruf erfolgt über Registerkarte: START - Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN - Register: "Berufsgenossenschaft" - BG-Vorgaben. 

Register: Berufsgenossenschaft

Bestandsführende Berufsgenossenschaft / Unfallkasse (öffentlicher Dienst)

Mit Ihren im in büro+/ERP-complete hinterlegten Zugangsdaten wird der Stammdatenabruf an die Stammdatendatei der zuständigen Unfallversicherung abgesandt.

Folgende Zugangsdaten sind erforderlich:

  • Ihre Mitgliedsnummer beim zuständigen Träger der Unfallversicherung
  • PIN (persönliche Identifikationsnummer), die Sie von Ihrem Unfallversicherungsträger erhalten haben
  • Betriebsnummer der Unfallversicherung


Der Beitragsmaßstab (1-6) wird bei der Rückmeldung nach Abruf der Rückmeldungen der DGUV über Abruf der Nachrichten der Annahmestelle und Verarbeitung derer über externe Meldungen in die BG-Vorgabe eingespielt. Der Beitragsmaßstab kann nicht manuell bearbeitet werden.

Beachten Sie:

Ab dem Eintrag "Gültig ab 2016" ist eine manuelle Änderung oder Hinterlegung von Gefahrtarifstellen nicht mehr möglich, da diese über den Stammdatenabruf zur Verfügung gestellt werden müssen.

Nimmt der Mandant nicht am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil, ist die manuelle Hinterlegung von Gefahrtarifstellen weiterhin möglich. Die bisher verwendeten Gefahrtarifstellen werden im Zuge des Jahresabschlusses jeweils in das Folgejahr fortgeschrieben. In diesem Falle erfolgt allerdings keine elektronische Übertragung des Lohnnachweises für das betreffende Kalenderjahr.

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