Bei Verwendung des Verfahrens "One Stop Shop" kann der Marktplatzbetreiber für Fälle, die unter OSS fallen, bereits die Umsatzsteuer abgeführt haben.

Im Bereich: VERKAUF - VORGANG- Register: VORGÄNGE- (Öffnen des Vorgang-Datensatzes) - Register: ADR.-KENNZEICHEN - existiert ein Feld, in welchem diese Information hinterlegt wird.

Das Feld: "USt durch elektr. Schnittstelle" wird von der Plattform auf den "JA" gesetzt, sofern die Umsatzsteuer bereits durch den Marktplatz abgeführt wurde.

Info:

Die Einstellungen und Vorarbeiten um dieses Verfahren zu benutzen, haben wir für Sie an folgenden Stellen dokumentiert:

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