Bei Verwendung des Verfahrens "One Stop Shop" kann der Marktplatzbetreiber für Fälle, die unter OSS fallen, bereits die Umsatzsteuer abgeführt haben.
Im Bereich: VERKAUF - VORGANG- Register: VORGÄNGE- (Öffnen des Vorgang-Datensatzes) - Register: ADR.-KENNZEICHEN - existiert ein Feld, in welchem diese Information hinterlegt wird.
Das Feld: "USt durch elektr. Schnittstelle" wird von der Plattform auf den "JA" gesetzt, sofern die Umsatzsteuer bereits durch den Marktplatz abgeführt wurde.
Info:
Die Einstellungen und Vorarbeiten um dieses Verfahren zu benutzen, haben wir für Sie an folgenden Stellen dokumentiert:
- Abführung USt. durch elektr. Schnittstelle der Plattform (im Rahmen von u. a. OSS) - (Anlegen der benötigten Steuerart und Konfiguration)
- One-Stop-Shop-Verfahren - (Einführende und weiterführende Informationen zur Einrichtung des OSS-Verfahrens)