Bei Verwendung des Verfahrens "One Stop Shop" kann der Marktplatzbetreiber für Fälle, die unter OSS fallen, bereits die Umsatzsteuer abgeführt haben.

Im Bereich: VERKAUF - VORGANG- Register: VORGÄNGE- (Öffnen des Vorgang-Datensatzes) - Register: ADR.-KENNZEICHEN - existiert ein Feld, in welchem diese Information hinterlegt wird.

Das Feld: "USt durch elektr. Schnittstelle" wird von der Plattform auf den "JA" gesetzt, sofern die Umsatzsteuer bereits durch den Marktplatz abgeführt wurde.


Die Einstellungen und Vorarbeiten um dieses Verfahren zu benutzen, haben wir für Sie an folgenden Stellen dokumentiert: