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Definition "Mehrzweck-Gutschein"

Ein "Mehrzweck-Gutschein" ist nicht auf einen bestimmten Gegenstand oder eine Dienstleistung festgelegt, deshalb wird beim Verkauf dieses Gutscheins die Mehrwertsteuer nicht berechnet. Hintergrund ist, dass erst bei der Einlösung eines "Mehrzweck-Gutscheins" ein Umsatzsteuer-pflichtiger Vorgang ausgelöst wird.

Gesetzliche Grundlage

Zum 01.01.2019 hat sich die Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen geändert. Mit § 3 Abs. 13-15, 10 Abs. 1 UStG wurde die sogenannte Gutschein-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1065) in nationales Recht umgesetzt.

Für "Mehrzweck-Gutscheine" hat sich nicht viel geändert, hier wird weiterhin beim Verkauf die Mehrwertsteuer nicht berechnet.

Bei „Einzweck-Gutschein" hingegen wird die Mehrwertsteuer sofort beim Kauf des Gutscheins fällig. Der Dienstleistungs-Erbringung und die Dienstleistung an sich, stehen beim "Einzweck-Gutschein" bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins fest.

Ausstellen eines Mehrzweck-Gutscheins

Zum Ausstellen eines Mehrzweck-Gutscheins muss der zuvor angelegte Gutscheinartikel in der Kasse fakturiert werden. Dadurch wird ein neuer Gutschein unter Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – ZWISCHENBELEGE angelegt.

Einlösen eines Mehrzweck-Gutscheins

Um einen zuvor ausgestellten Mehrzweck-Gutschein einzulösen, wählt man in der Kasse über die Schaltfläche: ANZEIGE die Option: OFFENE GUTSCHEINE aus (siehe Kapitel: Schaltflächen der Kasse - Schaltflächenleiste ). Dort kann nun der Gutschein ausgewählt und mit der Schaltfläche: ÜBERNEHMEN in die Kasse übertragen werden. 

Wird ein Mehrzweck-Gutschein eingelöst, erhalten Sie auf dem Beleg eine entsprechende Ausweisung der gekauften Artikel, des eingelösten Gutscheins sowie eine entsprechende Ausweisung in der Fußzeile. 

 

Ausdrucken eines Mehrzweck-Gutscheins

Vor dem ersten Druck eines Mehrzweck-Gutscheins sind noch die folgenden weiter oben in diesem Kapitel beschriebenen Voreinstellungen zu treffen. 

Wenn nun ein Gutscheinartikel fakturiert wird, wird vor dem eigentlichen Kassenbeleg ein Gutscheinbeleg pro fakturiertem Gutscheinartikel ausgegeben.

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