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Definition: RV-BEA

  • Das "RV" steht als Abkürzung für Rentenversicherung. Das "BEA" für Bescheinigungen Elektronisch anfordern und annehmen.
  • Im RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung (GML57) durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt. Dadurch soll die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut und Bürokratie abgebaut werden.
  • Mit Hilfe von RV-BEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern. Ebenso können über diese Verfahren Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegen genommen werden.

Registrierung des RV-BEA-Verfahrens

Jede Registrierung beinhaltet die Informationen "Hauptverfahren" und "Teilverfahren". Man registriert sich nur für das jeweilige Teilverfahren, zum Beispiel "GML57" (Gesonderte Meldung), siehe: Registrierung am RV-BEA-Verfahren. Damit kann sich jeder Arbeitgeber seinen Bedürfnissen entsprechend an- und abmelden.

Eine Gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen ist in den folgenden Fällen abzugeben (siehe auch § 194 (1) SGB VI):

  • Auf Verlangen des Rentenantragstellers
  • Bei einem Auskunftsersuchen des Familiengerichts im Versorgungsausgleichsverfahren

Die Anmeldung am elektronischen Verfahren ist für Arbeitgeber vorerst optional. Durch eine elektronische Abwicklung spart man jedoch Papierkram.

Bei einem weiteren Teilverfahren von RV-BEA, „A1“, kann der Arbeitgeber eine Entsendebescheinigung für einen Beschäftigten bei der Rentenversicherung elektronisch beantragen, hierzu ist keine Registrierung erforderlich. Dieses Verfahren haben wir beschrieben unter: A1-Bescheinigung - erstellen und elektronisch übertragen.


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