Definition: RV-BEA

Registrierung des RV-BEA-Verfahrens

Jede Registrierung beinhaltet die Informationen "Hauptverfahren" und "Teilverfahren". Man registriert sich nur für das jeweilige Teilverfahren, zum Beispiel "GML57" (Gesonderte Meldung), siehe: Registrierung am RV-BEA-Verfahren. Damit kann sich jeder Arbeitgeber seinen Bedürfnissen entsprechend an- und abmelden.

Eine Gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen ist in den folgenden Fällen abzugeben (siehe auch § 194 (1) SGB VI):

Die Anmeldung am elektronischen Verfahren ist für Arbeitgeber vorerst optional. Durch eine elektronische Abwicklung spart man jedoch Papierkram.

Bei einem weiteren Teilverfahren von RV-BEA, „A1“, kann der Arbeitgeber eine Entsendebescheinigung für einen Beschäftigten bei der Rentenversicherung elektronisch beantragen, hierzu ist keine Registrierung erforderlich. Dieses Verfahren haben wir beschrieben unter: A1-Bescheinigung - erstellen und elektronisch übertragen.


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