You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 5 Next »

Nach § 5 Abs. 5 DEUEV sind Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. Dies erfolgt mit dem sogenannten Betriebsdatensatz. 

Änderung der Betriebsdaten

Bei Änderung der Betriebsdaten wird automatisch ein Datensatz erstellt, der den Änderungsgrund beinhaltet. Ein manuelles Hinterlegen des Änderungsgrundes ist nicht notwendig. Die Übertragung geschieht im Rahmen des SV-Meldeverfahrens. Liegen keine Sozialversicherungsmeldung zur Übertragung vor, wird der Betriebsdatensatz an die Annahmestelle der Bundesknappschaft gesendet. 

Im Übertragungs-Protokoll wird der Inhalt des Betriebsdatensatzes (Änderung in Bezug auf Anschrift oder Ansprechpartner) aufgezeichnet. Dieses Protokoll können Sie jederzeit auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - über die Schaltfläche: PROTOKOLLÜBERSICHT einsehen.


Weitere Themen


  • No labels