Nach § 5 Abs. 5 DEUEV sind Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. Dies erfolgt mit dem sogenannten Betriebsdatensatz. 

Änderung der Betriebsdaten

Bei Änderung der Betriebsdaten wird automatisch ein Datensatz erstellt, der den Änderungsgrund beinhaltet. Ein manuelles Hinterlegen des Änderungsgrundes ist nicht vorgesehen. Die Übertragung geschieht im Rahmen des SV-Meldeverfahrens. Liegen keine Sozialversicherungsmeldungen zur Übertragung vor, wird der Betriebsdatensatz an die Annahmestelle der Bundesknappschaft gesendet. 

Im Übertragungs-Protokoll wird der Inhalt des Betriebsdatensatzes (Änderung in Bezug auf Anschrift oder Ansprechpartner) aufgezeichnet. Dieses Protokoll können Sie jederzeit auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - über die Schaltfläche: PROTOKOLLÜBERSICHT einsehen.

Info:

Wenn ein DSBD zu einer Betriebsstätte erfolgt, wird die Rechtsform aus dem Hauptmandanten übermittelt.


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