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Wozu benötige ich eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für die Kasse?

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das "Kassengesetz“, führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen. Hierfür ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für die Kasse erforderlich.

Beachten Sie:

Im Juli 2020 haben sämtliche Bundesländer - bis auf Bremen - per Erlass die ursprüngliche Nichtbeanstandungsregel der Kassensicherungsverordnung bis zum 30.09.2020 auf den 31.3.2021 aufgeschoben. Die Bedingungen für die Nichtbeanstandung in diesen Bundesländern sind unter anderem:

  1. Das Unternehmen muss die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis Stichtag nachweislich verbindlich bestellen bzw. in Auftrag geben.
  2. Der Einbau einer Cloud-basierten TSE ist vorgesehen und diese ist nachweislich noch nicht verfügbar. Die Nichtverfügbarkeit ist durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

Da die Handhabung Landessache ist, gibt es mitunter leichte Abwandlungen in der Vorgehensweise. Die meisten Bundesländer haben sich dazu entschieden, dass es ausreichend ist, einen Nachweis über die Beauftragung einer Einrichtung / Bestellung einer TSE der Verfahrensdokumentation beizufügen und auf Verlangen vorzulegen. Rheinland-Pfalz und Thüringen stellen einen Vordruck zur Fristverlängerung zur Verfügung. Bremen verlangt einen gesonderten Antrag auf Fristverlängerung.

Welche Aufgabe hat eine TSE?

Jeder Kassenvorgang wird künftig auf der Technischen Sicherheitseinrichtung gespeichert und von dieser elektronisch signiert. Dabei entsteht eine Kette: Jede Transaktion bekommt eine elektronische Signatur, einen Signaturzähler sowie einen Zeitstempel. Somit lässt sich jede Signatur nur exakt einmal fertigen. Dadurch ist es nicht möglich im Nachhinein Änderungen an der Kette der Transaktionen vorzunehmen, ohne dass dies nachweisbar wäre. Die TSE kann vom Finanzamt mit einer Prüfsoftware auf Manipulation, Lücken und Veränderungen überprüft werden. Von allen Transaktionen wird ein Journal gespeichert, welches jederzeit für das Finanzamt im TAR-Format exportierbar sein muss. 

Welche TSE Hardware ist kompatibel mit microtech büro+?

Für die Entwicklung und Tests der TSE Anbindung wurden TSE Hardwarelösungen von EPSON genutzt. Die Funktion und das Zusammenspiel der TSE Anbidnung mit dem Zusatzmodul "Kasse" wurden anhand dieser Hardwarebasis in büro+ implementiert. 

Wie Sie eine solche Technische Sicherheitseinrichtung an das Kassenmodul von microtech büro+ anbinden und für Ihre Kassen nutzen, erläutern wir in diesem Artikel.

Beachten Sie:

Mit Stand Januar 2021 werden nachfolgende Epson TSE-Hardware-Produkte unterstützt:*

Neben diesen genannten Epson-Geräten gibt es auch noch weitere Hardware Fiskal-Lösungen von Epson (TSE Server-8, Fiskal-Upgrade-Kit, microSD TSE, TM-T88VI-iHub-F), welche aufgrund der gleichen Technologie laut Hersteller ebenfalls kompatibel sind. Diese habe wir allerdings nichts explizit getestet. Wenn Sie bereits einen Epson TM-m30 Drucker im Einsatz haben, können Sie diesen gegebenenfalls mit einem Fiskal-Upgrade-Kit nachrüsten. Sprechen Sie hier bitte mit dem Fachhandel, welche Lösungen bereitstehen.

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