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Nach § 5 Abs. 5 DEUEV sind Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. Dies erfolgt mit dem sogenannten Betriebsdatensatz. 

Seit dem 01.06.2012 ist bei der Übermittlung des Betriebsdatensatzes auch ein Grund anzugeben:

  • 11 Änderung der Betriebsbezeichnung
  • 12 Änderung der Anschrift
  • 13 Änderung des Status/Ruhendkennzeichens
  • 14 Änderung des Ansprechpartners
  • 15 Änderung im Datenbaustein DBKA
  • 16 Änderung der Meldenden Stelle
  • 17 Kombination aus 12 bis 16
  • 18 Kombination aus 11 mit mindestens einem weiteren Grund aus 12 – 16

Dies kann sowohl den Hauptsitz des Unternehmens als auch einzelne Betriebsstätten betreffen. 

Sobald melderelevante Daten in den Mandantenstammdaten geändert werden, wird automatisch ein mit dem Änderungsgrund gekennzeichneter Datensatz zum Versand bereitgestellt. Mit der folgenden Übertragung der DEÜV-Daten wird der Betriebsdatensatz (inkl. dem Änderungsgrund) automatisch versendet. Anschließend wird der Änderungsgrund zurück gesetzt. 

Falls erforderlich kann der Änderungsgrund auch manuell in den Mandantenstammdaten (Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT - Schaltfläche: MANDANT BEARBEITEN) geändert werden. 

Auswahlbox Änderungsgrund 

Die Auswahlbox: ÄNDERUNGSGRUND steht in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • in den Mandantenstammdaten unter Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT - MEINE FIRMA ... BEARBEITEN - Register: "Weitere Angaben"

  • in den Betriebsstätten unter Registerkarte: START - PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN - in der jeweiligen Betriebsstätte - Register: "Adresse":

 

Bei Änderung der Betriebsdaten wird automatisch ein Datensatz erstellt, der den Änderungsgrund beinhaltet. Ein manuelles Hinterlegen des Änderungsgrundes ist nicht notwendig. Die Übertragung geschieht im Rahmen des SV-Meldeverfahrens. Liegen keine Sozialversicherungsmeldung zur Übertragung vor, wird der Betriebsdatensatz an die Annahmestelle der Bundesknappschaft gesendet. 

Im Übertragungs-Protokoll wird der Inhalt des Betriebsdatensatzes (Änderung in Bezug auf Anschrift oder Ansprechpartner) aufgezeichnet. Dieses Protokoll können Sie jederzeit auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - über die Schaltfläche: PROTOKOLLÜBERSICHT einsehen.

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