Über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN können die Betriebsstätten verwaltet werden.
Die Betriebsstätte "0 Hauptbetrieb" wird dabei automatisch angelegt. Notwendige Anpassungen werden über die Schaltfläche: ÄNDERN vorgenommen.
Das Einrichten von weiteren Betriebsstätten ist erforderlich, wenn für Ihren Mandanten Arbeitnehmer abgerechnet werden müssen, welche in unterschiedlichen Filialen beschäftigt sind. Die Neuanlage erfolgt über die Schaltfläche: NEU.
Bei der Neuanlage wird im Kopfteil die Nummer, Bezeichnung, Betriebsnummer und Branche der Filiale hinterlegt.
Register: "Adresse"
Auf diesem Register werden die Angaben zur Anschrift sowie die Kommunikationsdaten eingetragen.
Wichtig ist die korrekte Vorgabe, in welchem Bundesland die Betriebsstätte liegt. Auf Grund dieser Vorgabe wird automatisch Betriebsstätte Ost oder West aktiviert, für welche in bestimmten Bereichen noch unterschiedliche Abrechnungsvorgaben zum Tragen kommen.
Hinweis
Änderungsgrund für Betriebsdatensatz
Nach § 5 Abs. 5 DEUEV sind Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. Dies erfolgt mit dem sogenannten Betriebsdatensatz.
Sobald melderelevante Daten in den Mandantenstammdaten geändert werden, wird automatisch ein mit dem Änderungsgrund gekennzeichneter Datensatz zum Versand bereitgestellt. Mit der folgenden Übertragung der DEÜV-Daten wird der Betriebsdatensatz (inkl. dem Änderungsgrund) automatisch versendet. Anschließend wird der Änderungsgrund zurück gesetzt.
Falls erforderlich kann der Änderungsgrund auch manuell in den Mandantenstammdaten (Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT - Schaltfläche: MANDANT BEARBEITEN) geändert werden.
Register: "Abrechnungsvorgaben"
Abweichender Rechtskreis
Siehe Kapitel: "Von der Betriebsstätte des Arbeitgebers abweichender Rechtskreis".
Vorgabe für die Umlagepflicht (gültig ab 1.1.2006)
Diese Vorgabe kann ab der zweiten angelegten Betriebsstätte eingegeben werden.
Für den Hauptbetrieb (erste Betriebsstätte) ist die Umlagepflicht unter PARAMETER - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register: WEITERE VORGABEN definiert.
Vorgabe für Insolvenzgeldumlage (gültig ab 1.1.2009)
Ist vom Unternehmen keine Insolvenzgeldumlage abzuführen, muss das entsprechende Kennzeichen aktiviert werden.
Register: "Berufsgenossenschaft"
Bestandsführende Berufsgenossenschaft / Unfallkasse (öffentlicher Dienst)
Nummer: Wählen Sie aus der Liste die bestandsführende Berufsgenossenschaft/Unfallkasse aus, bei der die Betriebsstätte die Meldung einreichen muss. Es können nur jene Berufsgenossenschaften/Unfallkassen ausgewählt werden, die über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BERUFSGENOSSENSCHAFT eingegeben wurden.
Mitgliedsnummer: Die hier zu hinterlegende Mitgliedsnummer der Betriebsstätte wird von den Berufsgenossenschaften vergeben.
Damit SV-Meldungen elektronisch übertragen werden können, ist eine einmalige Online-Überprüfung der Mitgliedsnummer erforderlich. Dafür steht auf der Registerkarte: "Erfassung" die Schaltfläche: MITGLIEDERNUMMER DER BG PRÜFEN zur Verfügung. Wird diese Online-Überprüfung nicht vorgenommen, werden neu erstellte SV-Meldungen nicht elektronisch versendet und in den Stammdaten des Mitarbeiters als "manuell versenden" gekennzeichnet.
Kennzeichen: "Ist öffentlicher Dienst und es wird auch eine zweite Berufsgenossenschaft gebraucht......": Dieses Kennzeichen ist von Unternehmen des Öffentlichen Dienstes zu aktivieren, wenn zusätzlich zur Unfallkasse eine bestandsführende Berufsgenossenschaft notwendig ist.
Wurde das Kennzeichen aktiviert, kann eine zweite "Bestandsführende Berufsgenossenschaft" ausgewählt werden.
Veranlagte Gefahrtarifstellen (bis 31.12.2016)
Welche Gefahrtarifstellen (früher: Unternehmensbereiche) im Unternehmen verwendet werden, geben die Berufsgenossenschaften bekannt. Die Berufsgenossenschaften verwenden hierfür allerdings unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. Strukturschlüssel.
Über die Schaltfläche: NEU gelangen Sie zum Fenster "Veranlagte Gefahrtarifstelle neu erfassen".
Hinweis
Nummer: Diese kann frei vergeben werden.
Bezeichnung: Hier kann eine beliebige Bezeichnung für die Gefahrtarifstelle angegeben werden. Erfolgt kein Eintrag wird nach Auswahl der Tarifstelle (Register: "Daten") die Bezeichnung der Tarifstelle aus der Vorgabedatenbank übernommen.
Berufsgenossenschaft: wählen Sie die Berufsgenossenschaft, welche die benötigte Gefahrtarifstelle anbietet.
Hinweis
Register: "Daten"
Tarifstelle: Wählen Sie die entsprechende Tarifstelle aus.
Gefahrenklasse: Tragen Sie hier die entsprechende Gefahrenklasse ein. Da diese Eingabe nicht zwingend erforderlich ist, wird die Korrektheit der Eingabe nicht geprüft.
Nach Bestätigung der Eingaben mit SPEICHERN & SCHLIEßEN wird die Gefahrtarifstelle in der Übersicht angezeigt.
Mit Hilfe der Schaltfläche: STANDARD
kann eine Gefahrtarifstelle gekennzeichnet werden. Dadurch wird diese Gefahrtarifstelle bei der Neuanlage eines Mitarbeiters als Vorschlagswert in der ersten Abrechnungsvorgabe des Mitarbeiters eingetragen. Abweichungen müssen explizit eingegeben werden.
Wurden alle Eintragungen vorgenommen, bestätigen Sie Ihre Angaben und verlassen den Bereich der Parameter mit SPEICHERN & SCHLIEßEN .
Es können zwei Betriebsstätten angelegt und verwaltet werden
Es können mehrere Gefahrtarifstellen angelegt werden.
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