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Übertragung der Beitragsnachweise / Sozialversicherungsmeldungen 

Im Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN rufen Sie über die Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN die elektronische Übertragung der SV-Meldungen und Beitragsnachweise zu den Einzugsstellen auf. 

 

 

Voraussetzungen:  

1. Vor der elektronischen Übertragung ist die Beantragung eines Zertifikates und das Hinterlegen der Antwort des Trust Centers im Programm erforderlich. 

Informationen zur Antragstellung und Abwicklung finden Sie hier

2. Nachdem die Antwort des Trust Centers eingelesen wurde, muss über die Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT - MEINE FIRMA "XXX" BEARBEITEN ... über das Register: "weitere Angaben" im Abschnitt "Lohn: DEÜV -/ Übermittlung Beitragsnachweis Einstellungen" das Kennzeichen " Firma / Mandant nimmt am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil" aktiviert und das Startdatum, ab dem Daten übermittelt werden hinterlegt werden. 

3. Die Übertragung erfolgt direkt per E-Mail. Über die Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - EINSTELLUNGEN - ANBINDUNGEN ist die E-Mail-Anbindung einzurichten. 

4. Über die Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - BENUTZER muss für den Benutzer, welcher die Übertragung durchführt, über das Register: "Firmenvorgaben" die Firmen E-Mail (extern) und der Firmen E-Mail Name hinterlegt werden. 

Übertragung  

Für die Übertragung ist es erforderlich, das Zertifikatskennwort einzugeben, welches Sie beim Erstellen Ihres Schlüssels benutzt haben. 

Beachten Sie: das Zertifikatskennwort wird zur Verschlüsselung Ihrer Daten benötigt. 

In der abschließenden Zusammenfassung werden Ihnen alle SV-Meldungen und Beitragsnachweise, welche für die Übertragung bereit stehen angezeigt. 

Nach der Übertragung haben Sie die Möglichkeit, ein Übertragungsprotokoll auszudrucken. Dieser Druck kann auch nachträglich über die Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – Schaltfläche: PROTOKOLLE erstellt werden. 

Beachten Sie:

Es werden nur Beitragsnachweise und/oder SV-Meldungen übertragen. Eine elektronische Übertragung der Erstattungsanträge erfolgt nicht!


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