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Die Erweiterung einer bestehenden Anlage bzw. das Ausscheiden eines Anlagegutes vor Ablauf der Nutzungsdauer wird im Register: "Zu- und Abgänge" erfasst. 

Im Verlauf erfolgt eine automatische Neuberechnung des AfA-Betrages im Jahr des Zu-/Abganges. 

Zugang 

 

Der Zugangsbetrag wird ab dem Jahr des Zuganges auf die Restnutzungsdauer verteilt abgeschrieben. 

Abgang 

Im Jahr des Abganges wird der AfA-Betrag noch anteilig ermittelt und für die Abschreibung der Buchungssatz erstellt.

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