Die Erweiterung einer bestehenden Anlage bzw. das Ausscheiden eines Anlagegutes vor Ablauf der Nutzungsdauer wird im Register: "Zu- und Abgänge" erfasst.
Im Verlauf erfolgt eine automatische Neuberechnung des AfA-Betrages im Jahr des Zu-/Abganges.
Zugang
Der Zugangsbetrag wird ab dem Jahr des Zuganges auf die Restnutzungsdauer verteilt abgeschrieben.
Abgang
Im Jahr des Abganges wird der AfA-Betrag noch anteilig ermittelt und für die Abschreibung der Buchungssatz erstellt.
Beachten Sie:
Es werden nur die Buchungssätze für die Abschreibung erstellt. Die Buchung des Zu- bzw. Abganges muss manuell im Bereich der Geschäftsvorfälle erfolgen.