Stellen Sie sicher, dass bei den maßgeblichen Mitarbeiter-Datensätzen die Angabe zur Beschäftigungsart getroffen wurde. Diese Hinterlegung erfolgt unter dem Register: "Lohn-Abrechnungsvorgaben" - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register: "Steuer".
Beachten Sie:
Ohne die Angabe der Beschäftigungsart wird keine Anmeldung für den Mitarbeiter-Datensatz erzeugt.