In diesem Abschnitt finden Sie Beispiele, wie bestimmte Lohnarten angelegt werden können. Die Lohnarten können individuell - nach Ihren Anforderungen angelegt und/oder abgeändert werden. Die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen besprechen Sie bitte gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater / mit Ihrer Einzugsstelle. 

Bei Neuanlage eines Mandanten werden zahlreiche Beispiel-Lohnarten automatisch angelegt, die folgendermaßen strukturiert sind:

  • Nummernkreis 100 - Grundlohnarten (z.B. Gehalt, Stundenlohn, etc.)
  • Nummernkreis 200 - Zuschläge (Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschläge)
  • Nummernkreis 300 - weitere Bezüge (Provisionen, Tantiemen, etc.)
  • Nummernkreis 400 - Zuschüsse (z.B. VWL, Geldwerter Vorteil, etc.)
  • Nummernkreis 500 - Einmalbezüge (z.B. Provision, Urlaubsgeld, etc.)
  • Nummernkreis 800 - Abzugslohnarten (z.B. Pfändung, Vorschuss, etc.)

1. Gehalt (normales Festgehalt für Angestellte):

Lohnartennummer: 100 

Bezeichnung: Gehalt 

Lohnart: Gehalt 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag 

Soll ein Erstattungbetrag (Krankheit, Mutterschaft) berechnet werden, ist im Register "Weitere Kennzeichen" die Berücksichtigung für Lohnfortzahlung auszuwählen. Da im Regelfall hier eine anteilige Berechnung gewünscht wird, ist das Kennzeichen "Gesamtbetrag für diese Lohnart bezieht sich auf den Erstattungszeitraum (keine anteilige Berechnung)" NICHT zu aktivieren. Die Berechnung des entsprechenden Anteiles erfolgt durch die Hinterlegung der Fehlzeiten unter STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - FEHLZEITEN.

2. Stundenlohn - mit Stundensatz 1

Lohnartennummer: 111 

Bezeichnung: Stundenlohn (Std.-Satz 1) 

Lohnart: Stundenlohn 1 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung (bzw. anwendungsspezifisch) 

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: aktiv, wenn diese Lohnart über das Kalendarium erfasst wird. 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

3. Überstunden 50 % ( mit Stundensatz 1) - werden z.B. Überstunden mit 50 % Zuschlag bezahlt, so kann für den Stundensatz 1 die Lohnart wie folgt eingerichtet werden.

Lohnartennummer: 3 

Bezeichnung: Überstunden 50 % (Std.-Satz 1) 

Lohnart: Stundenlohn 1 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung (bzw. anwendungsspezifisch) 

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug / -abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: aktiv, wenn diese Lohnart über das Kalendarium erfasst wird. 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Faktor: 150 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

4. Urlaubsgeld

Wird einmalig ein Urlaubsgeld, höher als der Betrag EUR 150,00 gezahlt, so liegt eine typische Einmalzahlung vor. 

Lohnartennummer: 500 

Bezeichnung: Urlaubsgeld 

Lohnart: Sonstige Bezüge 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

5. VWL – Arbeitgeberzuzahlung

Lohnartennummer: 400 

Bezeichnung: VWL 

Lohnart: Andere Zahlung 

Statistik: Zuschuss VWL 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

6. Aushilfslohn – pauschal versteuert, z.b. für kurzfristig Beschäftigte.

Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden. 

Lohnartennummer: 141 

Bezeichnung: Aushilfslohn - Pauschalsteuer 20 % 

Lohnart: Andere Zahlung 

Statistik: Aushilfslohn Pauschal 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: mit pauschalem Steuersatz 1 

Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: nicht aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitgebers geht 

Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitnehmers geht, dann muss auch eine Lohnartennummer im Feld Lohnart für Abzug der pauschalen Steuer eingetragen werden. Die Definition dieser Lohnart finden Sie im nächsten Beispiel. 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Negative Bezüge mindern SV- und steuerpflichtiges Brutto: aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

7. Lohnart für den Abzug der pauschalen Lohnsteuer, wenn diese zu Lasten des Arbeitnehmers geht.

Lohnartennummer: 7 

Bezeichnung: Abzug pauschale Lohnsteuer 

Lohnart: Andere Zahlung 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: keiner 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): 100,00 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): 100,00 

Stücklohn: kein Eintrag

8. Geldwerter Vorteil (+)

Ein geldwerter Vorteil liegt dann vor, wenn z. B. ein PKW privat genutzt wird. Dieser Vorteil muss versteuert und versichert werden. Natürlich darf dieser Mehrbetrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 9). 

Lohnartennummer: 310 

Bezeichnung: Geldwerter Vorteil - Zuzahlung 

Lohnart:Andere Zahlung 

Statistik: Geldwerter Vorteil 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

9. Geldwerter Vorteil (-)

Mit Lohnart 310 wurde der geldwerte Vorteil versteuert und versichert. Mit dieser Lohnart wird er nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen. 

Lohnartennummer: 810 

Bezeichnung: Geldwerter Vorteil - Abzug 

Lohnart: Andere Zahlung 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: Nettoabzug (Ausgleich an AG (z.B. geldwerter Vorteil, Tilgungsbetrag)) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): 100 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

10. Lohnart für eine Abfindung, welche nach der so genannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert wird.

Lohnartennummer: 540 

Bezeichnung: Abfindung ermäßigte Steuer 

Lohnart: Sonstige Bezüge 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: ist durch die Aktivierung des Kennzeichens Vergütung für mehrjährige Tätigkeit inaktiv. 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie die Abfindung im Einzelfall sozialversicherungstechnisch behandelt werden muss. Wenn die Abfindung dbzgl. wie eine Einmalzahlung behandelt werden muss, ist dieses Kennzeichen zu aktivieren. 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: aktiviert 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): 100,00 (fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Einzugsstelle oder Ihrem Steuerberater nach!) 

Stücklohn: kein Eintrag

11. Lohnart für steuer- und sozialversicherungsfreie Beträge des Arbeitgebers, welche an eine Pensionskasse oder -fond abgeführt werden.

Dieser Mehrbetrag darf nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert sein (Siehe Beispiel 12). 

Lohnartennummer: 330 

Bezeichnung: Pensionszuzahlung 

Lohnart: Andere Zahlung 

Statistik: Steuerfreie Beträge des AG an Pensionskasse oder -fond 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: Nettobezug 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): 100,00 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): 100,00 

Stücklohn: kein Eintrag

12. In der Lohnart 11 wurde die Pensionszuzahlung definiert.

Da die Pensionszuzahlung direkt vom Arbeitgeber an die Pensionskasse abgeführt wird, wird mit dieser Lohnart der Betrag nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen. 

Lohnartennummer: 830 

Bezeichnung: Pension - Abzug 

Lohnart: Andere Zahlung 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: Nettoabzug 

Darst. auf der Lohntasche: unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): 100 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

13. Lohnart für eine Nachzahlung an den Arbeitnehmer, welche sich aufgrund einer Lohnkorrektur einer bereits abgeschlossenen Abrechnungsperiode ergibt.

Lohnartennummer: 900 

Bezeichnung: Rückzahlung an Mitarbeiter (aus Lohnkorrektur) 

Lohnart: Abrechnungskorrektur 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: Nettobezug 

Darst. auf der Lohntasche: unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): 100 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

14. Lohnart für eine Rückerstattung vom Arbeitnehmer, welche sich aufgrund einer Lohnkorrektur einer bereits abgeschlossenen Abrechnungsperiode ergibt.

Lohnartennummer: 901 

Bezeichnung: Rückforderung von Mitarbeiter (aus Lohnkorrektur) 

Lohnart: Abrechnungskorrektur 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: Nettoabzug 

Darst. auf der Lohntasche: unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): 100 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

15. Direktversicherung (Zuzahlung SV-pflichtig)

Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-pflichtige Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden. 

Lohnartennummer: 320 

Bezeichnung: Direktversicherung (Zuzahlung SV-pflichtig) 

Lohnart:Andere Zahlung 

Statistik: Direktversicherung 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: Mit pauschalem Steuersatz 1 

Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: nicht aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitgebers geht 

Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitnehmers geht, dann muss auch eine Lohnartennummer im Feld Lohnart für Abzug der pauschalen Steuer eingetragen werden. Die Definition dieser Lohnart finden Sie im Beispiel 7. 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Negative Bezüge mindern SV- und steuerpflichtiges Brutto: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

16. Direktversicherung (Zuzahlung SV-frei)

Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-freie Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register: "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden. 

Lohnartennummer: 321 

Bezeichnung: Direktversicherung (Zuzahlung SV-frei) 

Lohnart:Andere Zahlung 

Statistik: Direktversicherung 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: Mit pauschalem Steuersatz 1 

Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: nicht aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitgebers geht 

Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitnehmers geht, dann muss auch eine Lohnartennummer im Feld Lohnart für Abzug der pauschalen Steuer eingetragen werden. Die Definition dieser Lohnart finden Sie im Beispiel 7. 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Negative Bezüge mindern SV- und steuerpflichtiges Brutto: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

17. Direktversicherung (Abzug)

Mit Lohnart 16 oder 17 wurde die Zuzahlung zur Direktversicherung eingegeben. Mit dieser Lohnart wird der Betrag nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen. 

Lohnartennummer: 820 

Bezeichnung: Direktversicherung - Abzug 

Lohnart: Andere Zahlung 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: Nettoabzug 

Darst. auf der Lohntasche: unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): 100 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag 

18. Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) - ausschließlich Zuschlag 

Lohnartennummer: 211 

Bezeichnung: Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) 

Lohnart: Andere Zahlung 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Wert addieren 

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: 

Zuschlag: ausschließlich Zuschlag 

Zuschlagsart: Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) 25 % 

Faktor: 25,00 

steuerfreier Betrag: inaktiv 

steuerfreier Satz (%): inaktiv 

SV-freier Betrag: inaktiv 

SV-freier Satz (%): inaktiv 

Stücklohn: kein Eintrag 

19. Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1) 

Lohnartennummer: 131 

Bezeichnung: Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1) 

Lohnart: Stundenlohn 1 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Wert addieren 

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: Unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Zuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag 

Berücksichtigung: Umlage (U1, U2 und Beschäftigungsverbot) 

Gesamtbetrag dieser Lohnart bezieht sich auf den Erstattungszeitraum (keine anteilige Berechnung): aktiv 

Diese Lohnart ist zu verwenden, bei der Abrechnung von Stundenlöhnern während des Krankheitszeitraums. 

20. Zuschuss Mutterschaft 

Lohnartennummer: 410 

Bezeichnung: Zuschuss Mutterschaft 

Lohnart: Andere Zahlung 

Statistik: Zuschuss Mutterschaft 

Monatsdurchschnitt: Wert addieren 

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer 

Nettobezug/-abzug: (Keiner) 

Darst. auf der Lohntasche: Unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Zuschlag: Kein Zuschlag 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv 

Faktor: 100 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): 100 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag 

Berücksichtigung: Umlage (U1, U2 und Beschäftigungsverbot) 

Gesamtbetrag dieser Lohnart bezieht sich auf den Erstattungszeitraum (keine anteilige Berechnung): aktiv 

Diese Lohnart wird verwendet, bei Abrechnung vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist.


Tipp:

Jede Änderung einer Lohnart wird dokumentiert. Im Lohnarten-Datensatz kann dieses über Registerkarte: DATEI - ÄNDERUNGSPROTOKOLL aufgerufen werden.

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