Im Zuge der Steuerreform 2015 wurden die Anforderungen an die Aufzeichnungen von Barumsätzen durch Einführung einer Registrierkassenpflicht sowie einer weitgehenden Belegerteilungspflicht verschärft. Die Umsetzung erfolgte in zwei Schritten. Der erste Schritt erfolgte zum 01.01.2016, welcher in ERP-complete bereits erfolgreich umgesetzt wurde (Version 16.0.5164).
Ab 01.04.2017 muss die Registrierkasse zusätzlich durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen geschützt sein. Diese Sicherheitseinrichtung muss jeden Barumsatz mit einer Signatur versehen, die dem Unternehmer zugeordnet ist. Unternehmer müssen dazu für jede Registrierkasse eine sog. Signaturerstellungseinheit von dazu qualifizierten Zertifizierungsanbietern erwerben.
Für die Umsetzung in ERP-complete (Stand: Februar 2017) wurde das Kartenlesegerät für Scheckkartenformat (Gemalto IDBridge CT 40) in Kombination mit der Chipkarte der Firma A-Trust verwendet.
Diese Signaturerstellungseinheit muss über FinanzOnline beim Finanzamt registriert werden. Dafür entnehmen Sie bitte die entsprechende Vorgehensweise dem Handbuch des BMF. Im Handbuch werden u. a. die Einrichtung, Ausfälle und Wiederinbetriebnahmen aufgeführt. Wir empfehlen das Speichern dieses Handbuchs.
Beachten Sie:
Insbesondere Punkt 1.4 „Ablauf bei der Registrierung von Registrierkassen“ im Handbuch des BMF: 1. Inbetriebnahme der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit (Sicherheitseinrichtung) lt. RKSV 2. Registrierung der Signatur-bzw. Siegelerstellungseinheit 3. Registrierung der Registrierkasse 4. Inbetriebnahme der Registrierkasse (entsprechend der RKSV) durch Erstellung des Startbeleges 5. Prüfung des Startbeleges 6. Beginn des laufenden Betriebes -Umsatzbuchungen sind möglich.