In Österreich sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet jederzeit einen Nachweisbeleg für die Kasse ausgeben zu können, um ihn beim Bundesministerium für Finanzen vorzulegen. Bei Missachtung kann es zu Geldstrafen kommen. Damit alle Anforderungen eingehalten werden können, müssen Unternehmen also auch dann einen Monats-/Jahresbeleg aus der Kasse ausgeben können, wenn z. B. einen Monat lang kein Umsatz über die Kasse vollzogen wurde. 

Aus diesem Grund sind in der Software Möglichkeiten enthalten, einen Nullbeleg sowie einen Wochen- oder auch Monatsbeleg auszugeben.

Vorgehen in der Software

Beispiel 1:

Ein Geschäftsmann aus Österreich öffnet einen Monat lang nicht die Kasse. Nun benötigt er die Möglichkeit einen Beleg für diesen betroffenen Monat ausgeben zu können.

Nach einem Monat geht nun in den Bereich: VERKAUF - KASSE - Register: KASSE 0 -  Bereich: SCHNELLWAHL - KASSENSTAND.

Ergebnis: An dieser Stelle ist ein Monatsbeleg vorhanden, auch wenn die Kasse nicht geöffnet war.


Beispiel 2:

Ein Geschäftsmann aus Österreich öffnet ein Jahr lang nicht die Kasse. Nun benötigt er die Möglichkeit einen Beleg für dieses betroffene Jahr ausgeben zu können.

Im Januar des darauf folgenden Jahres geht dieser nun in den Bereich: VERKAUF - KASSE - Register: KASSE 0 -  Bereich: SCHNELLWAHL - KASSENSTAND.

Ergebnis: An dieser Stelle ist ein Jahresbeleg vorhanden, auch wenn die Kasse nicht geöffnet war.

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